Vor vier Jahren hat der Bundestag die Erbschaftsteuerreform beschlossen. In der Praxis wirft das neue Recht zahlreiche Fragen auf. Daneben äußerte der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 27.9.2012 bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Das Gericht hält es für bedenklich, dass es nach den derzeitigen Verschonungsregeln möglich sei, unternehmerisches Vermögen unabhängig von seiner Art, Höhe und Gemeinwohlbindung durch die Wahl bestimmter Strukturen zu Lebzeiten oder von Todes wegen steuerfrei zu stellen, während anderenfalls das Vermögen nicht verschont und möglicherweise hoch belastet wird. Das 45. Berliner Steuergespräch – moderiert von Herrn Dr. Andreas Richter – bot ein Forum zum Austausch zwischen Steuerwissenschaft, Steuerpraxis und -politik, an dem neben den beiden Referenten Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Paul Kirchhof[3] und Dr. Matthias Loose[4] auch Gerda Hofmann[5], Dr. Hans Maier[6] sowie Prof. Dr. Detlef J. Piltz[7] mitwirkten.

[3] Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Paul Kirchhof ist Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. und Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg.
[4] Dr. Matthias Loose ist Richter am Bundesfinanzhof, München.
[5] Gerda Hofmann ist Ministerialrätin beim Bundesministerium der Finanzen, Berlin.
[6] Dr. Hans Maier ist Leiter der Zentralabteilung Steuern und Zölle der Robert Bosch GmbH, Stuttgart.
[7] Prof. Dr. Detlef J. Piltz ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, Bonn.

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