Mit dem Erbanfall bzw. Tod des Gründers geht das IRA auf den schriftlich benannten Begünstigten über. Zunächst hat der Verwalter des IRA eine Abänderung der Eigentümerbezeichnung vorzunehmen, um das neue Besitzverhältnis zu dokumentieren. Die Bezeichnung muss erklären, dass es sich um ein Konto eines verstorbenen Gründers handelt bzw. er muss den Namen des Begünstigten aufführen. Ein Beispiel für die neue Titulierung des IRA Kontos könnte wie folgt aussehen:
[Name of Owner], deceased, f/b/o, [Name of Beneficiary]
SSN of Beneficiary
[Name des Gründers], verstorben, zugunsten von [Name des Begünstigten]
Steuernummer des Begünstigten
Der Name des Gründers/Verstorbenen wird nicht ohne Grund weiterhin aufgeführt. Denn der Begünstigte darf keine eigenen Einzahlungen in das IRA vornehmen. Der Begünstigte erbt somit das Recht, Kapital sowie Einkünfte aus dem IRA ausgezahlt zu bekommen, nicht aber das Recht, selbst Kapital einzuzahlen. Somit ist festzuhalten, dass im Fall des Einsetzens eines Nicht-Ehepartners als Begünstigten das vom Gesetzgeber verankerte Steuerprivileg – Kapital aus nicht versteuertem Einkommen in das IRA einzuzahlen – mit dem Ableben verwirkt ist.
Der Begünstigte des IRA hat in seiner Eigenschaft als Erwerber zwar das Recht, das IRA auflösen und sich das Kapital voll auszahlen zu lassen. Bei dieser Alternative wäre das Kapital dann im Jahre des Erhalts nach dem persönlichen Steuersatz des Begünstigten zu besteuern. Falls der Begünstigte sich gegen diese steuerschädliche Alternative entscheidet bzw. sich das Kapital nach und nach auszahlen lassen will, dann gelten besondere Regeln hinsichtlich der Berechnung des jährlich auszuzahlenden Mindestbetrags. Wie nachfolgend erläutert wird, stellen diese Regeln darauf, ob der Mindestbetrag an den Gründer bereits ausbezahlt wurde, bzw. auf das Alter des Gründers beim Ableben ab.
a) Jährlicher Mindestbetrag zu Lebzeiten an Gründer bereits ausbezahlt
In den Fällen, in denen der Gründer/Verstorbene bereits begonnen hat, sich den Mindestbetrag auszahlen zu lassen, wird der neue Mindestbetrag nach der Lebenserwartung des Erwerbers ab dem Jahr nach dem Ableben berechnet. Folgende Bespiele verdeutlichen diese Regel:
Fall 4: Der am 15.3.1940 geborene Gründer/Steuerzahler verstirbt am 15.3.2016 im Alter von 76 Jahren, also nach Beginn der Auszahlung des jährlichen Mindestbetrags. Der Wert des IRA zum 31.12.2016 beträgt 100.000 $. Der Steuerzahler setzte die am 16.4.1965 geborene Tochter als Begünstigte ein. Welcher Mindestbetrag ist im Jahr 2017 an die Tochter auszuzahlen?
Lösung: Die zugrunde zu legende Lebenserwartung der Tochter wird im ersten Jahr nach dem Ableben festgesetzt, hier im Jahr 2017. Die Lebenserwartung für einen 52-Jährigen beträgt laut Tabelle 32,3 Jahre. Demnach beträgt der Mindestbetrag im Jahr 2017 3,096 $ (100.000 $/32,3). Die Auszahlung des Mindestbetrages muss im ersten Jahr nach dem Ableben beginnen, hier im Jahr 2017.
Fall 5: Wie im Fall 5, aber das Kapital beträgt zum Ende des Jahrs 2017 bzw. nach der ersten Auszahlung an die Tochter 99.000 $. Welcher Mindestbetrag muss im Jahr 2018 ausbezahlt werden?
Lösung: Der Mindestbetrag beträgt 3.162 $ (99.000 $ / 31,3). In den nachfolgenden Jahren wird die Lebenserwartung um 1 Jahr reduziert, hier von 32,3 auf 31,3 Jahre.
b) Gründer ist vor Beginn der Auszahlung des Mindestbetrages verstorben
Eine andere Regel gilt in Fällen, in denen der Gründer vor Erreichen des Alters von 70,5 Jahren verstirbt, bzw. vor Beginn der Auszahlung des jährlichen Mindestbetrags. In solchen Fällen ist der Begünstigte zwar berechtigt, sich einen Mindestbetrag auszahlen zu lassen, der nach der eigenen Lebenserwartung im Jahr nach dem Ableben berechnet wurde. Es besteht aber eine zeitliche Einschränkung, die sogenannte "5 Year Rule" ("5-Jahres-Regel"), wonach das Kapital bis spätestens 5 Jahre nach dem Ableben ausgezahlt werden muss. Folgende Beispiele verdeutlichen diese Regel:
Fall 6: Der am 15.3.1950 geborenen Gründer/Steuerzahler verstirbt am 15.3.2015 im Alter von 65 Jahren, also vor Beginn der Auszahlung des jährlichen Mindestbetrags. Der Wert des IRAs zum 31.12. 2015 beträgt 100.000 $. Der Steuerzahler setzte die am 16 April. 1970 geborene Tochter als Begünstigten ein. Welcher Mindestbetrag muss im Jahr 2016 ausbezahlt werden?
Lösung: Die zugrunde zu legende Lebenserwartung der Tochter wird im ersten Jahr nach dem Ableben festgesetzt, hier im Jahr 2016. Die Lebenserwartung für einen 46-Jährigen beträgt laut Tabelle 37,9 Jahre. Demnach beträgt der Mindestbetrag im Jahr 2016 2.638 $(100.000 $/37,9).
Fall 7: Wie im Fall 6 mit der zusätzlichen Annahme, dass sich die Tochter Mindestbeträge in den weiteren Jahren 2017, 2018 und 2019 auszahlen ließ, sodass das Restkapital 90.000 $ beträgt. Welcher Betrag muss im Jahr 2020 ausbezahlt werden?
Lösung: Gemäß der 5-jährigen Einschränkung muss das Kapital bis spätestens 5 Jahre nach dem Ableben, berechnet ab d...