Das Hauptmerkmal eines IRAs bzw. der monetäre Anreiz, ein solches einzurichten, besteht aus der Verlagerung von Einkommensteuer vom Zeitpunkt des Zufluss des Einkommens – mit dem das IRA während des Berufslebens kapitalisiert wird – auf den späteren Zeitpunkt der Auszahlung des Kapitals, also auf das Rentenalter. Neben diesem zeitlichen Verlagerungseffekt hat das IRA den weiteren steuerlichen Vorteil, dass die Steuererhebung in einer Lebensphase erfolgt, in der das Einkommen meist niedriger ist als während des Berufslebens. Denn aufgrund des niedrigeren Einkommens im Rentenalter erfolgt die Steuererhebung auf die Auszahlungen des IRA zu niedrigeren Steuersätzen.
Die zeitliche Verlagerung der Steuererhebung ist allerdings nicht unbegrenzt. Der Steuerzahler muss beim Erreichen des 70,5. Lebensjahrs mit der Auszahlung des Kapitals beginnen. Diese Auszahlung erfolgt entweder gänzlich in dem Jahr oder alternativ durch die Festlegung und Auszahlung von aufeinanderfolgenden jährlichen Mindestbeträgen, welche der Gründer durch den Verwalter auszahlen ließen.
1. Zeitpunkt zum Beginn der jährlichen Auszahlungen
Wenn der Gründer/Steuerzahler die Entscheidung trifft, sich das Kapital nicht gleich auszahlen zu lassen, wird stattdessen einen Mindestbetrag aus dem IRA (zu Englisch: "Required Minimum Distribution") jährlich ausbezahlt. Die Auszahlung ist im Jahr des Erhalts zu versteuern. Ein Steuerzahler, der beispielsweise am 15.3.1945 geboren wurde, bzw. am 15.3.2015 70 Jahre alt wurde, wäre am 15.9.2015 70,5 Jahre alt. Somit wäre die erste Auszahlung vor dem 1.4.2016 zu leisten und in 2016 zu versteuern. In den darauf folgenden Jahren sind die Auszahlungen vor dem 31.12. eines jeden Jahres vorzunehmen. Falls der Steuerzahler vor dem 1.4.2016 bzw. vor der ersten Auszahlung verstirbt, ist der Mindestbetrag nicht mehr fällig.
Falls die Auszahlung nicht rechtzeitig oder in voller Höhe vorgenommen wurde, können Säumniszuschläge von bis zum 50 % des zugrunde liegenden Betrags erhoben werden. Die Steuerbehörde kann auf Antrag von den Zuschlägen Abstand nehmen, wenn der Steuerzahler entschuldbare Gründe darlegt.
2. Höhe der jährlichen Auszahlungen
Die Höhe der jährlichen Auszahlungen richtet sich unter anderem nach der Lebenserwartung des Gründers oder alternativ nach der des Erwerbers. Ist der Gründer nicht verheiratet oder hat er bei Verheiratung den Ehepartner nicht als Begünstigten eingesetzt, wird die Lebenserwartung des Gründers für die Berechnung des Mindestbetrages zugrunde gelegt. Auch wenn der Gründer verheiratet ist und der Ehepartner als Begünstigter eingesetzt wurde, aber der Ehepartner nicht mehr als 10 Jahre jünger als der Gründer ist, wird die Lebenserwartung des Gründers weiterhin verwendet. Eine Mischkalkulation aus den Lebenserwartungen des Gründers und von dessen Ehepartner wird zugrunde gelegt, wenn der Ehepartner mehr als 10 Jahre jünger als der Gründer ist. Die folgenden Beispiele verdeutlichen diese unterschiedlichen Ergebnisse.
Fall 1: Gründer/Steuerzahler wurde am 15.3.1945 geboren bzw. am 15.3.2015 70 Jahre alt und am 15.9.2015 70,5 Jahre alt. Der Wert des IRAs zum 31.12. 2014 beträgt 100.000 $. Zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung bis zum 15.4.2016 wird der Gründer 71 alt. Der Gründer ist nicht verheiratet oder er ist zwar verheiratet, hat aber den Ehepartner nicht als Begünstigten benannt. Welchen Mindestbetrag muss der Gründer in 2016 auszahlen lassen?
Lösung: Die Lebenserwartung beträgt laut Tabelle 26,5 Jahre. Die Lebenserwartung wird in einer von der Steuerbehörde herausgegebenen Tabelle festgelegt. Die Auszahlungszeit beträgt demnach 26,5 Jahre bzw. 3,64 % vom Wert des IRAs zum 31.12. 2014. Es müssen somit 3.773 $ (100.000/26,5) als Mindestbetrag im 2016 ausbezahlt werden.
Fall 2: Wenn der gleiche Gründer/Steuerzahler verheiratet ist und dessen Ehepartner als Begünstigter benannt wurde und der Ehepartner 15 Jahre jünger ist, also mehr als 10 Jahre, welcher Mindestbetrag ist im 2016 auszuzahlen?
Lösung: Die Auszahlungszeit beträgt 30,1 Jahre bzw. 3,32 % vom Wert des IRAs zum 31.12. 2014. Es müssen somit 3,332 $ (100,000/30,1) als Mindestbetrag im ersten Jahr ausbezahlt werden. (Die längere Auszahlungszeit hat ihren Grund in der längeren zu erwartenden Lebensdauer des jüngeren Ehepartners.)
Fall 3: Wenn der gleiche Gründer/Steuerzahler verheiratet ist und dessen Ehepartner als Begünstigter benannt wurde und der Ehepartner 5 Jahre jünger ist, also weniger als 10 Jahre, welcher Mindestbetrag ist im 2016 auszuzahlen?
Lösung: Wie im Fall 1, wird lediglich die Lebenserwartung des Gründers zugrunde gelegt. Demnach beträgt die Auszahlungszeit 26,5 Jahre bzw. 3,64 % vom Wert des IRAs zum 31.12. 2014. Es müssen somit 3,773 $ (100.000/26,5) als Mindestbetrag im 2016 ausbezahlt werden.
Für die Berechnung des Mindestbetrags in den darauffolgenden Jahren werden die Bilanz des IRA zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres und eine reduzierte Zahl für di...