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Das amerikanische Individual Retirement Account (nachfolgend "IRA" genannt; zu Deutsch: "individuelles Alterskonto") stellt eine Besonderheit hinsichtlich des Übergangs von Vermögenswerten auf den Erwerber von Todes wegen dar. Denn der Erwerber eines IRA von Todes wegen kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben selbst bestimmen, wann das Kapital ausbezahlt wird und dadurch die auf den Erbanfall bezogene Steuerlast optimieren. Mit dieser Regelung können die steuerlichen Vorteile eines IRA auch nach dem Ableben des verstorbenen Inhabers fortgesetzt werden. Der Inhaber (im folgendem "Gründer" genannt) eines IRA legt zu Lebzeiten bzw. während des Berufslebens Geld in einem auf seinen Namen lautenden IRA an, wobei der steuerliche Anreiz darin besteht, dass die investierte Summe das zu versteuernde Einkommen aus aktiven Arbeitsleistungen, also nicht Einkommen aus Kapitalvermögen, eins zu eins reduziert. Ein weiterer steuerlicher Anreiz ist insofern gegeben, als die Einnahmen aus dem im IRA angelegten Kapital während der Anlaufphase steuerfrei anwachsen. Angesichts dieser steuerlichen Anreize haben Schätzungen zufolge 43 Millionen amerikanische Steuerzahler ein IRA eingerichtet. Ein signifikanter Anteil von diesen erlebt naturgemäß die Auszahlungsphase nach Eintritt des Rentenalters nicht. Es stellt sich in diesen Fällen somit die Frage, wie der Vermögensübergang beim Erwerb des IRAs von Todes wegen zu regeln ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Steueroptimierung für den Erwerber. Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit dieser Thematik.
I. Gesetzgebung
Die Möglichkeit, ein IRA einzurichten, wurde durch ein Gesetz, das "Employee Retirement Income Security Act of 1974" (ERISA), ins Leben gerufen. Diese erste gesetzliche Regelung erlaubte die Kapitalisierung eines IRA durch einen jährlichen Einlagebetrag des niedrigeren Werts von entweder 15 % des Einkommens oder 1.500 $. Diese ursprüngliche Regelung gestattete nur denjenigen Steuerzahlern ein IRA einzurichten, für die die Möglichkeit, in eine Betriebsrente einzuzahlen, nicht gegeben war. Danach erhielten durch ein im Jahr 1981 verabschiedetes Gesetz, das "Economic Recovery Tax Act" (ERTA), alle Steuerzahler mit einem Alter von unter 70,5 Jahren das Recht, jährlich bis einem Höchstbetrag von 2.000 $ in ein IRA einzuzahlen. Die derzeitigen jährlichen Höchstbeträge belaufen sich auf 5.500 $ für Steuerzahler unter 50 Jahren bzw. 6.500 $ für Steuerzahler über 50 Jahren. Falls das zu versteuernde Einkommen aus abhängiger oder nicht abhängiger Arbeit niedriger als diese Beträge ist, dann gilt die niedrigere Summe als der Höchstbetrag. Es gelten weitere Begrenzungen für Personen mit hohen Einkommen. So wird zum Beispiel der steuerliche Abzug ganz gestrichen, wenn das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 194.000 $ für nicht verheiratete Personen übersteigt. Ferner gilt der steuerliche Abzug nicht für passives Einkommen, also Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Auszahlungen aus dem IRA an den Gründer können mit dem Erreichen eines Lebensalters von 59,5 beginnen. Ab Erreichen des 70,5 Lebensjahrs ist der Gründer gehalten, Kapital jährlich aus dem Konto auszuzahlen. Einkommensteuern auf die ausbezahlten Beträge werden zum Zeitpunkt der Auszahlung erhoben.
II. Das IRA Konto
1. Rechtliche Form
Die rechtliche Form eines IRAs ist ein Trust ("private Stiftung"). Der Trust schafft eine Rechtsbeziehung zwischen Gründer/Steuerzahler, Verwalter und Begünstigtem, wobei der Gründer Vermögen auf den Trust überträgt, der Trust als Rechtsinhaber des Vermögens gilt und der Verwalter das Vermögen treuhänderisch zugunsten des Gründers verwaltet. Der Trust wird ausschließlich zugunsten des Gründers bzw. dessen Begünstigen durch Niederschrift eingerichtet. Die Niederschrift hat festzuhalten, dass das Kapital im Trust entweder beim Erreichen des 70,5. Lebensjahres an den Gründer auszuzahlen ist oder alternativ sukzessive Auszahlungen von Mindestbeträgen, die aufgrund der Lebenserwartung bzw. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.