Florian Enzensberger
zerb verlag, 3. Auflage 2013, 273 Seiten, broschiert, 49,– EUR
Seit der letzten Auflage des Praktikerwerks "Testamente für Geschiedene und Patchworkehen" von Florian Enzensberger sind vier Jahre vergangen. In dieser Zeit gab es unter anderem die Reform des Erb- und Verjährungsrechts. Die Verwaltungsmeinung zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wurde durch die Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 konkretisiert und im Familienrecht traten nicht zuletzt die Reformen zum 1.9.2009 (FamFG, Güterrecht etc.) in Kraft. All dies und die Entwicklungen der Rechtsprechung sind für sich gesehen Grund genug für eine Neuauflage des Werkes gewesen. Parallel ist die Zahl der Scheidungen und der Patchworkehen weiter angestiegen. Nunmehr hat der Autor eine um rund 40 Seiten erweiterte 3. Auflage seines Werkes vorgelegt.
Die neue Auflage des Buchs hat insgesamt 263 Textseiten. Wie die Vorauflage ist das Werk in sechs Abschnitte unterteilt: (§ 1) Allgemeine Vorfragen, (§ 2) Geschiedenentestament, (§ 3) Testament für Patchworkehen, (§ 4) Entzug der Vermögensverwaltung für den geschiedenen Ehegatten, (§ 5) Schiedsklausel und (§ 6) Musterformulierungen. Ergänzt wird das übersichtlich gegliederte Werk durch ein detailliertes Stichwortverzeichnis.
Im 1. Kapitel werden grundsätzliche Aspekte der Testamentsgestaltung und begleitende Maßnahmen (z. B. Ehevertrag, Dekadentransfer oder Pflichtteilsverzicht) knapp skizziert. Im 4. Kapitel wird der Komplex elterliche Sorge und Testamentsvollstreckung herausgearbeitet. Im 5. Kapitel wirbt der Autor für die interessante, praktisch aber bis heute fast bedeutungslose Möglichkeit von Schiedsverfahren. Die klaren Schwergewichte der Bearbeitung liegen – wie der Buchtitel vermuten lässt – indes bei den Kapiteln 2 (107 Seiten) und 3 (84 Seiten).
Die erbrechtliche Situation von Ehegatten vor und während der Trennung, in und nach Abschluss des Scheidungsverfahrens wird eingangs im 2. Kapitel (Geschiedenentestament) dargestellt. Der Fokus des Abschnitts liegt aber in der breiten Auseinandersetzung mit Vor- und Nacherbfolge sowie Vor- und Nachvermächtnis. Jeweils wird eine Vielzahl von Einzelaspekten einschließlich des Für und Wider für konkrete Gestaltungssituationen vorgestellt. Weiter werden die Nacherbentestamentsvollstreckung und steuerliche Fragen anschaulich besprochen.
Im 3. Abschnitt (Testament für Patchworkehen) werden zunächst die familienrechtlichen Beziehungen zu Stiefkindern kurz verortet. Sodann wird im Detail aufgezeigt, wie die üblichen Regelungsziele der Gleich- bzw. der unterschiedlichen Behandlung von Kindern und Stiefkindern in der Gestaltung umgesetzt werden können. Abgerundet werden die Ausführungen durch eine gut 30-seitige Übersicht über die gängigen Möglichkeiten der Pflichtteilsreduzierung bis hin zu Adoptionen.
Das Werk ist erkennbar an Praktiker gerichtet. Neben den Musterformulierungen im letzten Kapitel finden sich im gesamten Buch eine Vielzahl von tauglichen Formulierungsbeispielen, Praxis- und Warnhinweisen. Hinzu kommt eine klare, gut verständliche Sprache. Für die Mandatspraxis ist beides sehr hilfreich. Eine streng wissenschaftliche Bearbeitung einschließlich eines umfangreichen Fußnotenapparats sucht der Leser indes vergeblich. Der eine oder andere mag dies aus Gründen der Übersichtlichkeit vielleicht sogar als angenehm empfinden. Gerade für die umfassende Bearbeitung der einschlägigen Mandate wäre Letzteres aber wünschenswert gewesen.
Insgesamt leistet das Buch einen breiten Überblick für die Beratung einer in der Gestaltungspraxis immer wichtiger werdenden Klientel. Mit den Worten von Muscheler (FamRZ 2004, S. 913) ist die Stieffamilie die am schnellsten wachsende Familienform der westlichen Welt. Zugleich lässt sich durch die Lektüre des Buchs mit vertretbarem Aufwand ein solider Einstieg in die relevante Rechtsmaterie finden und der das erbrechtliche "Radar" für Besonderheiten dieser Mandate schärfen. Zusammenfassend kann damit auch die 3. Auflage des Buches "Testamente für Geschiedene und Patchworkehen" von Enzensberger als eine wirklich lohnenswerte Anschaffung für die Erbrechtsbibliothek empfohlen werden.
Autor: Wolfgang Krüger LL.M.
Wolfgang Krüger LL.M., RA, FAErbR und FAFamR, Köln
ZErb 7/2013, S. 188