Am 27.2.2015 veröffentlichte das BMF das 2-seitige Papier "Neuregelung der Erbschaftsteuer für Unternehmensvermögen – Eckwerte".[6]
Im Vorfeld der Veröffentlichung waren bereits Informationen über Inhalte der Eckwerte durchgesickert, die in der Wirtschaft allgemein, dort insbesondere bei Familienunternehmen, auf deutliche Ablehnung stießen.[7] Nach der Stellungnahme u. a. des Wirtschaftsrates Deutschland bedrohen die Pläne zur Reparatur der Erbschaftsteuer Familienunternehmen.[8] Angesichts dieser massiven Widerstände signalisierte der Bundesfinanzminister seine Bereitschaft zu Korrekturen.[9] Die zum Teil deutliche Kritik an den Eckwerten, die Vielzahl der Fachaufsätze zum Urteil des BVerfG[10] und die zahlreichen Diskussionsbeiträge[11] hatten dazu geführt, dass das Gesetzgebungsverfahren zwischen Bund und Ländern ins Stocken geraten schien.[12]
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