Am 27.2.2015 veröffentlichte das BMF das 2-seitige Papier "Neuregelung der Erbschaftsteuer für Unternehmensvermögen – Eckwerte".[6]

Im Vorfeld der Veröffentlichung waren bereits Informationen über Inhalte der Eckwerte durchgesickert, die in der Wirtschaft allgemein, dort insbesondere bei Familienunternehmen, auf deutliche Ablehnung stießen.[7] Nach der Stellungnahme u. a. des Wirtschaftsrates Deutschland bedrohen die Pläne zur Reparatur der Erbschaftsteuer Familienunternehmen.[8] Angesichts dieser massiven Widerstände signalisierte der Bundesfinanzminister seine Bereitschaft zu Korrekturen.[9] Die zum Teil deutliche Kritik an den Eckwerten, die Vielzahl der Fachaufsätze zum Urteil des BVerfG[10] und die zahlreichen Diskussionsbeiträge[11] hatten dazu geführt, dass das Gesetzgebungsverfahren zwischen Bund und Ländern ins Stocken geraten schien.[12]

[6] Nachfolgend Eckwerte.
[7] FAZ vom 20.2.2015, S. 17; FAZ vom 24.2.2015, S. 16; FAZ vom 25.2.2015, S. 16; FAZ vom 26.3.2015, S. 17; FAZ vom 10.3.2015, S. 18.
[8] Wirtschaftsrat Deutschland, Mitteilung vom 13.3.2015.
[9] FAZ vom 23.3.2015, S. 17.
[10] Vgl. nur die Fundstellennachweise bei Wachter in 66. Steuerrechtliche Jahresarbeitstagung Unternehmen 2015, S. 564/565.
[11] Vgl. hierzu insbesondere die Zusammenfassung der Positionen in ifst-Stellungnahmen 1/2015.
[12] Wirtschaftswoche vom 5.6.2015, S. 20, 22; Der Finanzminister des Landes Baden-Württemberg Nils Schmid (SPD) kritisierte die Vorgaben der Eckwerte als Gefahr für Familienunternehmen und Arbeitsplätze, FAZ vom 8.5.2015, S. 19.

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