Auf einen Blick

Wie aus den obenstehenden Informationen abzulesen ist, bietet die Europäische Erbrechtsverordnung keine Lösung für eine mögliche Doppelbesteuerung auf internationale Erbschaften. Nach dem heutigen Stand der europäischen und belgischen nationalen Rechtsvorschriften, ist der zukünftige Erblasser auf die eigenständige Ausarbeitung einer vernünftigen Erbschaftsplanung angewiesen, damit Erben nicht oder möglichst wenig mit einer Doppelbesteuerung auf ihre Erbschaften in Berührung kommen. Für diesen Fall erweist sich die quasi fehlende Harmonisierung im Rahmen von Erbschaft- und Schenkungsteuern als Vorteil.

Autor: Von Dirk De Wolf , Steuerberater, Aalst (Belgien)

ZErb 7/2017, S. 181 - 182

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