Immer mehr Einwohner der Europäischen Union werden mit Erbschaften konfrontiert, die einen internationalen Charakter haben. Da die Menschen international zunehmend mobiler sind, ist dies keine Überraschung. Das Auftreten von internationalen Nachlässen ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Es ist denkbar, dass der Erblasser im Ausland Immobilien erworben hat. Oder aber, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt in ein anderes EU-Mitgliedsland umgezogen und dort verstorben ist.
Die Erbschaftsregeln, die hauptsächlich national ausgerichtet sind, werden dann in jedem Land auf den Nachlass bzw. einen Teil des Nachlasses angewandt, bieten jedoch selbst keine zufriedenstellende Lösung für Probleme, die durch die Anwendung mehrerer Erbrechtssysteme auftreten können. Es wäre somit denkbar, dass eine Immobilie, die sich außerhalb des Wohnlandes des Verstorbenen befindet, nach den erbrechtlichen Vorschriften dieses Landes vererbt wird. Der Rest des Nachlasses unterliegt dann entsprechend den Vorschriften des Wohnlandes.
Damit diese Probleme gelöst werden können, hat man auf europäischer Ebene an einer Erbrechtsverordnung gearbeitet. Diese europäischen Vorschriften bieten eine Lösung für internationale (innereuropäische) Erbschaften. Die Verordnung stammt vom 4.7.2012 und trat am 16.8.2012 in Kraft. Sie ist vollständig anwendbar auf Erbschaften, die nach dem 17.8.2015 aufgetreten sind.
Die Erbrechtsverordnung enthält klare Vorschriften in Bezug auf das zuständige Gericht, das anwendbare Recht sowie die Abwicklung/Aufteilung einer internationalen Erbschaft. Kurz zusammengefasst läuft es darauf hinaus, dass das Erbrecht des gewöhnlichen Wohnortes des Erblassers im Falle seines Todes auf den vollständigen Nachlass anwendbar ist. Damit gibt es nur ein einziges Rechtssystem, dem der vollständige Nachlass unterliegt. Dies ist ein großer Fortschritt im Vergleich zu der Situation vor Inkrafttreten der Verordnung.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine sogenannte Rechtswahl vorzunehmen. Mithilfe der Rechtswahl kann man zu Lebzeiten festlegen, welches Recht auf den späteren Nachlass anwendbar ist. Die Rechtswahl wird im Testament festgelegt.
Ab dem 17.8.2015 stellen sich die Rechtswahlmöglichkeiten wie folgt dar: Man kann sich nur für das Recht des Landes der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seiner Rechtswahl oder seines Todes entscheiden.
Die Erbrechtsverordnung ist somit in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung, der die Abwicklung von internationalen Erbschaften innerhalb der Europäischen Union in Zukunft vereinfachen wird.