1. Einleitung
Auch jüngere Menschen müssen vertreten werden, wenn sie z. B. aufgrund eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Dies gilt für medizinische Fragen sowie für das private und unternehmerische Vermögen.
Eine umfassende Vorsorgevollmacht ist eine unbedingte Generalvollmacht, mit der einhergehenden Missbrauchsgefahr. Diese ist bei einer Trennung der Ehegatten besonders groß, die wiederum bei jüngeren Menschen wahrscheinlicher ist. Sie sind zudem auch eher unternehmerisch tätig als ältere Menschen. Ein Zusammenleben ohne Trauschein ist schließlich ein für viele jüngere Menschen gängiges Modell, bei dem aber rechtliche und praktische Besonderheiten bei der Vollmacht zu beachten sind. Die Missbrauchsgefahr, die Unternehmervorsorgevollmacht sowie das Zusammenleben ohne Trauschein sind also die für jüngere Menschen besonders relevanten Aspekte bei der Vorsorgevollmacht, auf die im Folgenden eingegangen werden soll.
2. Missbrauchsgefahr
Zur Verringerung der Missbrauchsgefahr einer Vorsorgevollmacht für jüngere Menschen ist in zwei Richtungen zu denken: Zum einen kann eine inhaltliche Begrenzung vorgenommen werden, um einen eventuellen Schaden zu minimieren. Zustimmungsbedürfnisse durch Dritte in eine Vollmacht einzubauen erschwert deren Handhabung später erheblich. Die inhaltliche Begrenzung mit der Folge, dass ggf. eine gerichtlich überwachte Betreuung eingerichtet werden muss, ist meist die bessere Wahl. Die Vorsorgevollmacht kann also beispielsweise auf Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten beschränkt werden, wobei auch die Befugnis zu den damit verbundenen finanziellen Verfügungen enthalten sein sollte (sogenannte "Gesundheitsvollmacht"). Eine direkte Bankvollmacht nur für das relevante Girokonto kann diese Vollmacht gut ergänzen. Alternativ können bestimmte Bereiche, wie Immobilien- oder Wertpapiergeschäfte, aus der Vollmacht herausgenommen werden.
Zum anderen kann der Zugriff auf die Vollmacht erschwert werden, z. B. durch eine Aufbewahrung bei den jeweiligen Eltern oder anderen Vertrauenspersonen. Wenn die persönliche Beziehung zwischen dem Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber beim Eintreten des Vorsorgefalls noch intakt ist, werden diese Vertrauenspersonen die Vorsorgevollmacht herausgeben. Dies ist allerdings nur bei einer Beglaubigung sinnvoll, da der Bevollmächtigte sich bei einer Beurkundung Ausfertigungen beim Notar direkt holen können sollte. Zudem darf nicht verkannt werden, dass die Vollmacht schon mit der Erteilung wirksam ist. Der Bevollmächtigte kann sie nur ohne Vorlage der Urkunde praktisch nicht nutzen.
3. Unternehmervorsorgevollmacht
In unternehmerischen Belangen ist meistens ein schnelles Handeln ebenso notwendig, wie in persönlichen Angelegenheiten, um keinen Schaden entstehen zu lassen. Die Konzepte zur Unternehmervorsorgevollmacht sind aber noch rudimentär und weitgehend theoretischer Natur.
Ein Kernproblem bei der Unternehmervorsorge ist, dass es den bevollmächtigten Personen oft an Informationen fehlt, um im Vorsorgefall schnell aktiv werden zu können. Ein anderes Problem stellt sich bei der Findung und Auswahl der zu bevollmächtigenden Person, also in der Verantwortlichkeit. Während für private Angelegenheiten meist ein Ehegatte oder ein Abkömmling geeignet ist, kann es für die unternehmerischen Entscheidungen sinnvoll sein, eine fachkompetente Person einzusetzen oder dem Angehörigen zur Seite zu stellen. Es sind dabei für alle Beteiligten zudem haftungs- und unter Umständen auch berufsrechtliche Aspekte zu beachten. Als dritter Beratungsansatz ist die Organisation zu nennen. So ist bei einem Einzelunternehmer die Abgrenzung zum privaten Vermögen deutlich schwieriger als bei einer GmbH, sodass eine Geschäftsumwandlung zur Verbesserung der Vorsorgemöglichkeiten meistens zumindest in Betracht zu ziehen ist.
Die drei Säulen der Unternehmer-Vorsorge "Information, Verantwortlichkeit, Organisation" können unter der Kurzbezeichnung "IVO" zusammengefasst werden. Wie bei erbrechtlichen Gestaltungen, ist auch bei der Vorsorge für lebzeitige Ausfälle eine individuelle und genaue Bearbeitung notwendig. Mindestbestandteil einer Vorsorgevollmacht bei einem Unternehmer ist eine Handlungsvollmacht nach § 54 HGB.
4. Zusammenleben ohne Trauschein
Für nicht miteinander verheiratete oder verpartnerte Paare ist eine Vorsorgevollmacht besonders wichtig. Auch wenn dies rechtlich nicht zu begründen ist, werden ohne eine Vorsorgevollmacht einem Ehegatten meist noch deutlich mehr Informationen gegeben und wird seinen Anweisungen eher gefolgt, als bei einem unverheir...