Hinweis: Die in vorstehender Entscheidung benannten Vorinstanzen: LG Passau, Entscheidung v. 19.1.2007 – 4 O 926/06 – OLG München, Entscheidung v. 12.7.2007 – 1 U 2042/07. Zu den oben angesprochenen Schlussanträgen des Generalanwalts siehe zfs 2008, 314. Zur Rspr. des EuGH zur Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus anderen EU-Staaten und insbesondere zu Ausnahmen von der Anerkennungspflicht vgl. Zwerger, zfs 2008, 609. Zur verwaltungsrechtlichen Seite vgl. jetzt auch BVerwG 3 C 26.07 und BVerwG 3 C 38.07 – Urteile vom 11.12.2008: Bei mangelnder Fahreignung kann auch eine später erteilte ausländische EU-Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sie einen inländischen Wohnsitz ausweist.

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