I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte Ansprüche aus einer Hausratversicherung für das Wohngrundstück in W wegen eines behaupteten Blitzschadens geltend.

Am 23.7.2004 kam es zu einem Ausfall des Gebläses und der Kühlanlage im Wintergarten des Hauses. Die Klägerin verlangt Ersatz von 10 % des behaupteten Schadens an Palmen sowie weiteren Pflanzen in Höhe von insgesamt 7.922 EUR, mithin 792,20 EUR. Hierzu hat sie behauptet, zu dem Ausfall der Kühlanlage sei es gekommen, weil infolge einer durch Blitzschlag eingetretenen Überspannung der FI-Schalter herausgesprungen sei, wodurch die Stromzufuhr für die Kühlanlage im Wintergarten unterbrochen worden sei, der sich dann auf 60 Grad aufgeheizt und die Pflanzen zerstört habe. Die Klage wurde abgewiesen.

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