Nachdem der 50. Verkehrsgerichtstag mit seinen flankierenden Jubiläumsveranstaltungen fast 1.900 Teilnehmer nach Goslar gezogen hatte, kann man auch für den 51. Verkehrsgerichtstag mit einer hohen Beteiligung rechnen. Dies liegt an einer wieder sehr aktuellen Themenauswahl, die viele gegenwärtig kontrovers diskutierte Themen aus dem Verkehrsrecht aufgreift.

So wird im Arbeitskreis IV über Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr und deren Nachvollziehbarkeit diskutiert. Es geht unter anderem um die praktisch hochrelevante Frage, welche Akteneinsichtsrechte dem Verteidiger zustehen, namentlich im Blick auf die standardisierten Messverfahren. Die grundlegenden Entscheidungen des BGH zu dieser Frage zielten vor allem darauf ab, Massenverfahren für die Justiz handhabbarer zu machen. Es war nicht die Intention, die Rechte des Betroffenen einzuschränken und unter Verweis auf ein (angeblich) standardisiertes Messverfahren jegliches Verteidigungsvorbringen im Keim zu ersticken. Auch Massenverfahren müssen unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.

Der Arbeitskreis VI beschäftigt sich mit dem Schadenmanagement der Rechtsschutzversicherer. Die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung im verkehrsrechtlichen Bereich ist enorm. Rechtsschutzversicherer sind daher an sich der natürliche Partner der Rechtsanwälte. Legitimerweise verfolgen Versicherer auch wirtschaftliche Interessen. Kritisch wird es jedoch, wenn eine gezielte Steuerung der Vergabe rechtsschutzversicherter Mandate dazu führt, dass das Recht auf freie Anwaltswahl eingeschränkt wird bzw. die Unabhängigkeit der Anwaltschaft gefährdet ist. Wichtig ist es also, in diesem Arbeitskreis die anwaltlichen Interessen dahingehend zu vertreten, dass rechtsschutzversicherte Mandate einer möglichst großen Vielzahl von Anwälten zugänglich sind.

Der Arbeitskreis I beschäftigt sich mit dem Personenschaden in Form der Erwerbsschadensermittlung bei Geschädigten, die noch vor Eintritt in das Berufsleben stehen. Hier geht es primär um die Frage, ob die schwierige Schadensermittlung möglicherweise durch Tabellen oder andere geeignete Arbeitshilfen erleichtert werden kann.

Im Arbeitskreis II geht es um den Schutz von Minderjährigen im Straßenverkehr und die Frage, wie sich dieser auf die Rechte derjenigen auswirkt, die von Kindern geschädigt werden.

Auch die unmittelbar bevorstehende Reform des Punktesystems findet ihren Platz und wird im Arbeitskreis V erörtert werden, die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass hier wichtige Fragen noch offen sind.

Weitere Themen sind die Aggressivität im Straßenverkehr (Arbeitskreis III), die Aktualität der Fahrausbildung (Arbeitskreis VII) und die Frage der Sicherheit von Fahrgastschiffen (Arbeitskreis VIII).

Auch nach 50 Jahren zeigt sich durch die Vielzahl hochaktueller Themen, dass der Verkehrsgerichtstag an seiner Bedeutung nichts verloren hat. Alle Verkehrsanwälte sind aufgerufen, Ihre Interessen in den Arbeitskreisen zu vertreten.

Autor: Nicolas Eilers

RA Nicolas Eilers, FA für Versicherungsrecht und FA für Verkehrsrecht, Groß-Gerau

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