Die Loseblattsammlung Himmelreich/Halm zur Kfz-Schadenregulierung ist seit Jahren ein Standardwerk für Verkehrsrechtler. Der Nachteil dieser Werke ist aber, dass diese jeweils punktuell aktualisiert werden und daher in einzelnen Teilen nicht durchgehend der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Um diesem Nachteil zu begegnen, haben die Herausgeber nunmehr in der 2. Auflage ein Handbuch herausgegeben, das durchgehend auf einen aktuellen Stand gebracht wird. Bei einer Vielzahl der Autoren handelt es sich um bereits durch andere Veröffentlichungen bekannte Juristen. Hierbei sind mit Anwälten, Richtern, Mitarbeitern der Versicherungswirtschaft und Verbraucherverbänden in Form des ADAC Beteiligte aus allen Gruppen der Schadenregulierung vertreten. Die Autoren werden im Vorwort in Bild und Textform vorgestellt, so dass es dem Leser jederzeit möglich ist, einzuschätzen, aus welchem Lager der jeweilige Autor stammt.
Das Werk bietet mit über 1.700 Seiten einen enormen Umfang und behandelt sämtliche für den in der Schadenregulierung tätigen Anwalt relevante Themen. Der Aufbau zieht sich von grundsätzlichen Begriffen über rechtliche Fragen zur Haftung im Allgemeinen zu den Spezialfeldern Sach- und Personenschäden. Es werden aber auch das Versicherungsvertragsrecht sowie Gebiete, die nicht immer alltäglich sind, wie Öl- und Umweltschäden, Versicherungsbetrug und Auslandsschäden behandelt, womit alle relevanten Bereiche der Schadenregulierung abgedeckt werden. Das Werk zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Aktualität aus. Dies zeigt sich nicht zuletzt darin, dass sich in dem bei den grundsätzlichen Ausführungen behandelten Thema Schadenmanagement der Versicherer auch die aktuelle Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gegen die Allianz und deren Fairplay-Konzept wiederfindet.
Das 40 Seiten starke Inhaltsverzeichnis zeigt eine erfreulich klare Gliederung und ermöglicht es, nahezu jede relevante Streitfrage in der Schadenregulierung schnell und präzise aufzufinden. Weiterhin erleichtert die durchgängige Einarbeitung der Rechtsprechung nur in Fußnoten die Lektüre des Textes, so dass der Blick aufs Wesentliche nicht durch zeilenlange Zitatsammlungen getrübt wird, gleichwohl ist eine enorme Bandbreite von Rechtsprechung eingearbeitet, wobei man sich bei Weitem nicht nur auf die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte beschränkt, sondern auch eine Vielzahl differenziert ausgearbeiteter Rechtsprechung der Amtsgerichte präsentiert.
Den breitesten Raum nehmen die Gebiete Sach- und Personenschaden ein, die ja auch in der Regulierung die größte Rolle spielen. Es bleiben nahezu keine Fragen unbeantwortet, so ist z.B. die Bearbeitung des (leidigen) Themas Mietwagenkosten ausgesprochen umfangreich und bietet eine nahezu unerschöpfliche Fundgrube an Rechtsprechung. Lediglich bei dem ebenfalls umfangreich behandelten Thema der Sonderfahrzeuge wäre es schön, wenn zu dem Thema Anmietung von Rettungs-/Krankenwagen Ausführungen zu finden wären, da in diesem Gebiet erfahrungsgemäß durch regelmäßig hohe Anmietungskosten Konfliktpotential besteht.
Das Thema Versicherungsbetrug wird ebenfalls behandelt, allerdings verhältnismäßig knapp, was natürlich durchaus zu verschmerzen ist, da es sich hier um ein für den in der allgemeinen Regulierung tätigen Anwalt (hoffentlich) seltenes Thema handelt. Gleichwohl wäre es hier gut, wenn man mehr Hilfen zu der Frage finden würde, wie der Rechtsanwalt eines zu Unrecht des Betrugs bezichtigten Geschädigten argumentieren kann, um sich diesem Vorwurf zu entziehen. Die Ausführungen zielen mehr darauf ab, wie man einen Rechtsstreit gegen einen nur angeblich Geschädigten zu führen hat und lassen daher einige Fragen für den Geschädigtenvertreter unbeantwortet.
Ebenfalls durchgehend ausführlich sind die Ausführungen zum Personenschaden, die sich mit allen Nuancen dieses Rechtsgebiets wie auch Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, psychischen Schäden und dem für Personengroßschäden extrem wichtigen Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger auseinandersetzt. Auch die Ausführungen zum Schmerzensgeld sind fundiert, da die Autoren, die diese Frage bearbeiten, eines der großen Standardwerke zu diesem Thema herausgeben, jedoch natürlich im Verhältnis zum umfassenderen Werk knapper gehalten. Dies gilt insbesondere für die im Werk enthaltene Schmerzensgeldtabelle. Bei dieser fällt auf, dass nahezu durchgehend mit verhältnismäßig hohen Beträgen "eingestiegen" wird. Natürlich ist es begrüßenswert, wenn sich die vielfach erhobene Forderung, wonach schwere Verletzungen auch mit höherem Schmerzensgeld zu belegen sind und Bagatellverletzungen eher geringfügiger bewertet werden sollten, hier durchsetzt. Auf der anderen Seite bietet ein durchgehender Ansatz höherer Schmerzensgeldbeträge das Risiko, dass ohne Heranziehung eines größeren Fundus von Vergleichsentscheidungen ein womöglich zu hoher Betrag der Regulierung zugrunde gelegt wird, was in einem Prozess nicht nur ein Kostenrisiko birgt, sondern natur...