Beispielhaft wird in Nr. 4.1.1.3 ARB 2012 dargestellt, was unter "Kosten verursachende Maßnahmen", die nach Möglichkeit mit dem Versicherer, soweit dies zumutbar ist, abgestimmt werden müssen, zu verstehen ist:

 

4.1.1.3

Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie nach Möglichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist (Beispiele für Kosten verursachende Maßnahmen: die Beauftragung eines Rechtsanwalts, Erhebung einer Klage oder Einlegung eines Rechtsmittels).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?