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zfs 01/2019, Sitz der Schädigung bei distaler Radiusfraktur mit bachfolgender Gelenkversteifung

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VVG § 180; AUB 2008 2.1.2

Leitsatz

In der Unfallversicherung ist bei einer distalen Radiusfraktur, die zu einer Funktionsbeeinträchtigung des Handgelenkes führt, für eine Invaliditätsbemessung nach der Gliedertaxe nicht auf den Wert der Hand, sondern den Wert für den Unterarm abzustellen.

OLG Naumburg, Urt. v. 27.10.2016 – 41 U 17/16

Sachverhalt

Am 2.11.2012 erlitt der Kl. während seiner Arbeit einen Unfall, als er von der Ladefläche eines Lkw-Anhängers etwa 2 m in die Tiefe stürzte. Neben anderen Verletzungen trug er eine distale Radiustrümmerfraktur am linken Arm unter Beteiligung des Handgelenkes sowie eine Bandverletzung (zwischen Kahnbein und Mondbein der Handwurzel) davon. Auf Grund von Komplikationen im Heilungsverlauf wurde zunächst am 15.4.2013 das zuvor eingebrachte Osteosynthesematerial operativ am linken Handgelenk entfernt und im Rahmen einer weiteren Operation eine Denervierung geschädigter Nerven sowie die Versteifung des linken Handgelenks vorgenommen. LG SV D stellte in seinem Gutachten vom als verbleibende Unfallfolgen fest:

1. Ein vollständiger Verlust der Beweglichkeit im linken Handgelenk infolge der erforderlich gewordenen Arthrodese-Operation, 2. belastungsabhängige Schmerzzustände im linken Handgelenk, 3. eine elektrisierende Berührungsempfindlichkeit über der linken Handwurzel, 4. eine Interaktivitätsosteoporose des linken Handgelenks und 5. drei reizlose oberflächliche Narben im Bereich des linken Handgelenks sowie 6. eine eingeschränkte Auswärtsbewegung im linken Unterarm

Diese Beeinträchtigungen schätzte es als Invalidität mit 6/20 Handwert ein.

2 Aus den Gründen:

"… Im Ausgangspunkt zutreffend hat das LG nicht auf die Gliedertaxe in ihrer ursprünglichen Fassung mit der Formulierung "Hand im Handgelenk" abgestellt (1). Allerdings hat es im Folgenden für die betroffene Verletzung unzutref...

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OLG Naumburg 41 U 17/16
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