(Frei nach Gertrude Stein 1913: Sacred Emily – a rose is a rose is a rose . Bedeutung: a thing is what it is.)
Liebe Leserin, lieber Leser!
Auch dieses Jahr wieder in Goslar: Alljährlich – dieses Jahr zum 58. Mal! – findet im Januar der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Denn im August vergangenen Jahres hat der Vorstand entschieden, dass Goslar auch in den nächsten Jahren als Tagungsort beibehalten werden soll. Dem war eine Umfrage vorausgegangen, die eine 84-prozentige Mehrheit für diesen Tagungsort zutage gefördert hat. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass viele der Befragten mehrfach am Verkehrsgerichtstag teilgenommen haben. So zeigt sich also, dass über die fachliche Auseinandersetzung in den Arbeitskreisen die Tagung als Treffpunkt und Kontakt zu Gleichgesinnten, aber auch erst recht Andersdenkenden verstanden wird. Für die Tagung spricht insb., dass die Zufriedenheit mit der fachlichen Qualität der Arbeitskreise immerhin bei 87 % gelegen hat!
Woran liegt das? Ganz sicherlich nicht nur an den Möglichkeiten zum Networking außerhalb der eigentlichen Arbeitskreise, nein, es liegt an der Vielfalt der verschiedenen Arbeitskreise. Und so ist auch in diesem Jahr erneut festzustellen, dass gerade für die im Verkehrsrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen wichtige Themen diskutiert werden: Einerseits wird über die grenzüberschreitende Unfallregulierung in der EU und den Abschied vom fiktiven Schadensersatz diskutiert, die Aggressivität im Straßenverkehr erörtert und schließlich neben Elektrokleinstfahrzeugen auch die Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens insgesamt beleuchtet. Darüber hinaus gibt es weitere interessante Arbeitskreise, die im Einzelnen mitsamt den Informationen zum Inhalt sämtlichst im Internet unter www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de eingesehen werden können.
Natürlich versteht sich der Verkehrsgerichtstag weiterhin als Impulsgeber für den Gesetzgeber und seine (zukünftigen) Gesetzesvorhaben. Es soll nicht nur der Finger in die Wunde gelegt, sondern gleichsam ein fachlich fundierter Vorschlag aus den Arbeitskreisen heraus an die Gesetzgebungsorgane herangetragen werden. Diese Stellungnahmen und Empfehlungen werden sehr genau in den Ministerien beobachtet und auch umgesetzt. Wer also teilhaben will an aktiver Gesetzgebung, hat hier die Möglichkeit, seine Ideen und Vorstellungen mit einzubringen! Die Empfehlungen der letzten Verkehrsgerichtstage sind ebenfalls im Internet einzusehen, so mancher wird sie in den Gesetzesbegründungen wiedergefunden haben.
Gerade die Meinung der Anwaltschaft zählt! Denn wer, wenn nicht wir, kann aus der Praxis berichten und Verbesserungsvorschläge einbringen? Wer, wenn nicht wir, kennt bspw. die Sorgen und Nöte der Betroffenen eines Bußgeldverfahrens?
Es ist leicht, die Schwachstellen eines Gesetzgebungsvorhabens zu geißeln, schwer ist es, den Gesetzgeber mit klugen Vorschlägen für Verfahrensgerechtigkeit zu unterstützen. Doch gerade anwaltliche Expertise kann und sollte hier helfen. Dies geht aber nur, wenn auch genug Stimmen in Goslar hörbar werden. Verlassen Sie daher Ihre Schreibtische und kommen Sie nach Goslar! Erweitern Sie Ihren und unseren Horizont!!
Autor: Gesine Reisert
RAin Gesine Reisert, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, zertifizierte Mediatorin und Coach (zert. Univ.), Berlin
zfs 1/2020, S. 1