Der Rechtsstreit betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen deutsche Behörden und Gerichte davon ausgehen dürfen, dass der Inhaber eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht im Ausstellungsmitgliedstaat hatte.
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