Am 1.1.2020 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung v. 16.11.2019 in Kraft getreten (BGBl I S. 2015). Mit der Verordnung soll die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, Dieselfahrzeuge der Emissionsklassen Euro 4 und Euro 5 von Verkehrsbeschränkungen auszunehmen, sofern diese Fahrzeuge im praktischen Fahrbetrieb weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Hierzu wird eine Anlage zur StVZO geschaffen, die als Grundlage für die Erteilung einer allgemeinen Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt dient.

Quelle: BR-Drucks 491/19

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