Am 16.12.2019 ist das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte des Beschuldigten im Jugendstrafverfahren v. 9.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2146). Mit dem Gesetz sollen die im deutschen Recht punktuell erforderlichen Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlamentes und des Rates v. 11.5.2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl L 132 v. 21.5.2016, S. 1), umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist war bereits am 11.6.2019 abgelaufen. Die Regelungen des Gesetzes sind am 17.12.2019 bzw. 1.1.2020 in Kraft getreten.

Quelle: BR-Drucks 368/19

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