Am 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) v. 21.12.2020 in Kraft getreten (BGBl I S. 3229). Durch das Gesetz werden die zuletzt zum 1.1.2013 angehobenen Gebühren nach dem RVG, die Gebühren für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhöht. Ferner werden die Entschädigungen für Zeugen und ehrenamtliche Richter angehoben sowie die Gerichtskosten angepasst.

Quelle: BR-Drucks 565/20

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 1/2021, S. 2

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