Es bietet sich an, hier anzuknüpfen an Gesetze, wie z.B. das Bundesbesoldungsgesetz oder aber an entsprechende Tarifverträge. Dementsprechend können entsprechende Klageanträge wie folgt lauten:

Zitat

"Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger ab dem 1.1.2020 bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersrente eine monatliche Schadenersatzrente zu zahlen, die dem Nettogehalt einschließlich Zahlung auf Urlaubsentgelt und Weihnachtsgeld, soweit diese tariflich geschuldet sind, entspricht, was ein Bäckergeselle ab dem 5. Jahr seiner Berufstätigkeit im Bäckerhandwerk gemäß dem jeweils geltenden Entgelttarifvertrag für das Bäckerhandwerk in NRW und die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier erhält, unter Abzug gesetzlich übergegangener Leistungen, insbesondere solcher durch Sozialversicherungen sowie abzüglich der vom Kläger selbst erzielten jeweiligen Arbeitsentgelte, die der Kläger aus einer jeweiligen Beschäftigung erzielt."

Es wird weitergehend festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, darüber hinaus eine etwa zu entrichtende Einkommensteuer sowie die zu entrichtenden Krankenversicherungsbeiträge auf Nachweis zu erstatten.“[17]

Selbstredend kann bei entsprechenden quotalen Feststellungen zum Haftungsgrund auch der Entgeltschaden quotal wie folgt ausgeurteilt werden:

Zitat

"Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger mit Wirkung ab dem 1.9.2018 80 % des jeweiligen Nettogehaltes zu zahlen, was ein Pizzabäcker nach Tarifgruppe 2 des jeweils gültigen Entgelttarifvertrags zwischen dem Dehoga Nordrhein-Westfalen e.V. Neuss einerseits und der Gewerkschaft Nahrung-, Genuss-, Gaststätten, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, andererseits geschlossen wird, erhält, abzüglich erzielter Einkünfte des Klägers, insbesondere gezahlter Versicherungsleistungen und gewährter Erwerbsminderungsrente. Es wird weitergehend festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auf den unter Ziff. 1) festgestellten Zahlungsanspruch zu erbringende Steuern sowie Krankenversicherungsbeiträge zu erstatten."[18]

Als Beispiel für die Anbindung des Einkommens an ein Gesetz ist auf folgenden Antrag hinzuweisen:

Zitat

"Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger seit August 2014 das Gehalt zu zahlen, das ein Beamter im mittleren Zolldienst nach Besoldungsgruppe A6 erhält, abzüglich des Entgeltes, das der Kläger durch anderweitige Tätigkeit erzielt und abzüglich der Leistungen, die von Sozialversicherungsträgern an den Kläger erbracht werden."[19]

[17] Vgl. Beschluss LG Köln, 10 O 31/19.
[18] Vgl. Urteil LG Köln, 19 O 91/19 – bislang unveröffentlicht; bestätigt durch Beschlussentscheidung des OLG Köln,16 U 28/21vom 9.8.2021.
[19] Vgl. LG Köln, 4 O 57/15; OLG Köln, 17 U 82/17.

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