Die primäre Aufgabe des Geschädigtenvertreters nach einem Verkehrsunfall ist, Schadensersatzansprüche seines Mandanten zu ermitteln, geltend zu machen und durchzusetzen. Man könnte also meinen, dass sich der Anwalt darauf konzentrieren kann, allein die monetären Folgen eines Verkehrsunfallereignisses für seinen Mandanten zu betrachten.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass der Rechtsanwalt neben diesen Fragen auch mit Fragen befasst wird, die er selbst nur schwerlich oder gar nicht beantworten kann. Er wird auch mit dem Leid der Geschädigten oder Angehörigen konfrontiert und soll auch am besten einschätzen können, ob die medizinische Behandlung des Mandanten idealtypisch verläuft, wie ein Haus umgebaut werden kann oder wie gegebenenfalls eine Umschulung organisiert wird.
Zugleich sieht er sich neben zivilrechtlichen Fragestellungen Problemen des Sozialrechts, des Versicherungsrechts oder des Strafrechts (Stichpunkt Nebenklage) ausgesetzt.
Ein sehr großes Problem in der Schadenregulierung ist zudem der sozialrechtliche Anspruchsübergang, der dazu führt, dass sich der Anwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche nicht nur mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer auseinandersetzen muss, sondern zugleich auch prüfen muss, welche diesbezüglichen Schadenersatzansprüche noch beim Geschädigten verblieben sind und gegebenenfalls welche sozialrechtlichen Ansprüchen bei verschiedenen Sozialleistungsträgern wie Krankenkassen, Rentenversicherern etc. verfolgt werden müssen. Der Anwalt hat hier sodann auch wenig Möglichkeiten, aktiv und gestaltend einzuwirken. Er kann dafür sorgen, dass die entsprechenden Anträge gestellt werden. Sodann vergeht jedoch häufig viel Zeit.
Dies wiederum führt zur Unzufriedenheit bei Geschädigten, denen zunächst nicht geholfen werden kann.
Bereits aus eigenem Interesse sollte daher der Anwalt stets bereits bei mittleren Personenschäden daran denken, dass ein aktives Personenschadenmanagement nicht nur seinem Mandanten, sondern ihm selbst auch Arbeit abnehmen kann. Er bekommt einen zusätzlichen Ansprechpartner für die Sorgen, Ängste und Probleme des Mandanten und hat zugleich einen Mittler gegenüber dem unfallgegnerischen Haftpflichtversicherer, der in den sogenannten Win-Win-Situationen nur versuchen kann, dass der Haftpflichtversicherer Leistungen erbringt, die er originär aufgrund eines Anspruchsüberganges direkt zugunsten des Geschädigten gar nicht zu erbringen hat.
Naheliegend sind solche Situationen natürlich bei schweren Schädelhirntraumata, Querschnittslähmungen und vergleichbaren Großschäden. Jedoch auch kleinere Verletzungen gebieten bereits Anlass, an ein Schadenmanagement zu denken. Eine nicht ideal versorgte Kreuzbandverletzung kann bei einem körperlich beruflich schwer tätigen Geschädigten zu einem massiven Dauerschaden führen. Die Sprunggelenksverletzung mit anschließender Arthrose und ggf. notwendiger Versteifung des Gelenks wird dazu führen, dass ein Dachdecker umgeschult werden muss. Auch in diesen Fällen kann die Wahl des richtigen Arztes oder die ideale und über Krankenkassenleistung hinausgehende Physiotherapie geeignet sein, erhebliche Dauerschäden zu vermeiden.
Um es klar zu sagen, das Rehabilitationsmanagement ist eine sehr gute Einrichtung, die nicht nur in den Win-Win-Situationen Vorteile für den Geschädigten und den Versicherer hat, sondern auch dem Anwalt Arbeitserleichterung bescheren kann.