Dem als Zeuge in einem Bußgeldverfahren befragten Fahrzeughalter steht regelmäßig auch über einen beauftragten Rechtsanwalt kein Anspruch auf Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu. (Leitsatz der Redaktion)
AG Eilenburg, Beschl. v. 30.8.2023 – 8 OWi 510/23
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