Nahe liegend erschiene bei Zuerkennung eines entsprechenden einklagbaren Auskunftsanspruchs die Auskunftsklage, ggf. als Stufenklage mit Leistungsantrag auf Rückzahlung der Differenz zwischen Reparatur- und Wiederbeschaffungsaufwand bei Erhalt einer Auskunft, wonach das Fahrzeug vor Ablauf von sechs Monaten veräußert wurde.
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