2. Aufl. 2009, 238 S., 36 EUR, Deutscher AnwaltVerlag
Nur zwei Jahre nach Erscheinen der Erstauflage wurde die Neuauflage erforderlich. Hierbei hat die Autorin eine Vielzahl von Änderungen im Anwaltsgebührenrecht, aber auch auf anderen Rechtsgebieten, wie bei den versicherungsrechtlichen Regelungen, etwa die Neufassung des VVG oder die AKB 2008, berücksichtigt.
Im Rahmen der außergerichtlichen Anwaltstätigkeit im Rahmen der Verkehrsunfallschadensregulierung wird der Rechtsanwalt im Regelfall im Rahmen eines Vertretungsmandates tätig, der die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auslöst. Einen wesentlichen Raum der Darstellung der Autorin nimmt die Bemessung dieser Geschäftsgebühr unter A. Rn 71 ff. ein. Die eine Vielzahl von Einzelumständen enthaltene Aufzählung unter A. Rn 83 ff. erleichtert es dem Leser, die "billige" Geschäftsgebühr im Einzelfall zu bestimmen. Unter A. Rn 90 ff. befasst sich Onderka mit dem Einfluss der Abrechnungsgrundsätze einiger Versicherungsgesellschaften auf die Gebührenberechnung.
Insbesondere bei einvernehmlicher Unfallschadensregulierung stellt sich die Frage, ob dem RA eine Einigungsgebühr angefallen ist. Dies bejaht die Autorin unter A. Rn 110 bei einer Abfindungsvereinbarung, während dies bei Abrechnungsschreiben (A. Rn 112 ff.) eher selten der Fall sein dürfte. Ausführlich geht Onderka auch auf die Problematik der Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG bei Vertretung mehrerer Auftraggeber ein (A. Rn 125 ff.). Hierbei vertritt die Autorin unter A. Rn 134 f. die zutreffende Auffassung, die Kappungsgrenze in der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG gelte nur bei Vertretung eines Auftraggebers und könne bei Vertretung mehrerer Auftraggeber überschritten werden.
Im Teil B. des Werkes befasst sich Onderka mit der Anwaltsvergütung im Rahmen der gerichtlichen Tätigkeit. Die gebührenrechtlichen Auswirkungen der Anrechnungsvorschrift in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG stellt die Autorin unter B. Rn 161 ff. in mehreren Fallgestaltungen dar. Die Auswirkungen der neuen Rechtsprechung des BGH, beginnend mit dem Beschluss des VIII. ZS vom 22.1.2008 RVGreport 2008, 148 = zfs 2008, 288, werden jedoch weder dort noch in dem die Erstattungsfragen regelnden Teil D. unter Rn 394 dargestellt. Hier vermisst man auch Ausführungen dazu, wie die vom BGH angeordnete Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren durch entsprechende Mandatsgestaltung (siehe Hansens RVGreport 2008, 321) vermieden werden kann.
Im Teil C. erörtert Onderka, getrennt nach außergerichtlicher Tätigkeit (C. Rn 235 ff.) und gerichtlicher Tätigkeit (C. Rn 270 ff.) ausführlich die mit der Bemessung des Gegenstandswertes bei der Verkehrsunfallschadensregulierung zusammenhängenden Probleme, die teilweise auch zu einzelnen Gebühren dargestellt werden. Hierbei geht die Autorin auch kurz auf die einzelnen Beschwerdeverfahren ein (C. Rn 301 ff. und 314 ff.).
In dem bereits erwähnten Teil D. befasst sich Onderka mit Erstattungsfragen verschiedenster Art, zu denen sie auch den Vergütungsanspruch des RA gegen den eigenen Auftraggeber (D. Rn 325 ff.) zählt. Unter D. Rn 330 ff. geht die Autorin auch auf die Problematik ein, welchen Einfluss die Abrechnungsgrundsätze auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem eigenen Auftraggeber haben. Dieses Problem stellt sich insbesondere dann, wenn nach den Abrechnungsgrundsätzen geringere, aber auch höhere Vergütungsbeträge gezahlt werden, als der Auftraggeber sie nach dem RVG schuldet. Unter D. Rn 406 ff. behandelt die Autorin auch den Anspruch gegen den Rechtschutzversicherer, unter D. Rn 429 ff. den Anspruch gegen den Kaskoversicherer und gegen den Haftpflichtversicherer.
Auf die Probleme im Zusammenhang mit Vergütungsvereinbarungen geht Onderka in Teil E. ein, wobei selbstverständlich auch die zum 1.7.2008 in Kraft getretenen Änderungen der §§ 3a ff. RVG mit berücksichtigt werden. Im Teil F. sind einige Muster abgedruckt.
Das praxisgerechte, an vielen Stellen mit Berechnungsbeispielen angereicherte Werk gibt einen guten Überblick über die Anwaltsgebühren, Gegenstandswerte und Probleme der Kostenerstattung im Bereich der zivilrechtlichen Verkehrssachen. Auch der auf diesem Arbeitsgebiet erfahrene Praktiker findet hierbei wichtige Hinweise. Der auf diesem Rechtsgebiet nicht so versierte Leser wird durch dieses Buch in die Lage versetzt, die Vergütung richtig und vollständig abzurechnen und gegenüber dem Erstattungspflichtigen geltend zu machen.
Heinz Hansens