Schiffsverkehrsrecht
EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr
Seit dem 18.12.2012 ist die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 wirksam (ABl L 334 v. 17.10.2010, S. 1). Die Verordnung enthält u.a. Vorschriften zum Verbot der Diskriminierung von Fahrgästen hinsichtlich der angebotenen Beförderungsbedingungen sowie von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Sie regelt ferner Rechte der Fahrgäste bei Annullierungen und Verspätungen und den Umgang mit Beschwerden (Art. 1). Die Richtlinie gilt nach näherer Maßgabe von Art. 2 für Fahrgäste, die mit Personenverkehrsdiensten reisen und mit bestimmten Einschränkungen für Teilnehmer an Kreuzfahrten mit Einschiffungshafen in der Europäischen Union. Zur Durchführung der Verordnung ist ein Durchführungsgesetz erlassen worden, das am 12.12.2012 in Kraft getreten ist (BGBl I S. 2454). Das Gesetz enthält u.a. Vorschriften zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im See- und Binnenschiffsverkehr vor einer Schlichtungsstelle (§ 6). Weitere Bestimmungen finden sich in der Verordnung zur Durchsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt v. 12.12.2012, die am 17.12.2012 in Kraft getreten ist (BGBl I S. 2571).
Fahrerlaubnisrecht
Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer Vorschriften
Am 19.1.2013 ist die Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer Vorschriften v. 10.1.2013 vollständig in Kraft getreten (BGBl I S. 35). Mit der Verordnung werden u.a. Übergangs- und Besitzstandsregelungen getroffen, die infolge der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates (sog. Dritte EU-Führerscheinrichtlinie) erforderlich geworden sind. Zudem sollen durch die letzten Änderungsvorschriften entstandene redaktionelle Unklarheiten beseitigt werden (BR-Drucks 683/12).
Verkehrsverwaltungsrecht
Bekanntmachung zur verkehrsrechtlichen Einstufung von Elektrofahrrädern
Das Bundesverkehrsministerium hat am 30.11.2012 die Bekanntmachung zur verkehrsrechtlichen Einstufung von Elektrofahrrädern v. 23.10.2012 veröffentlicht (VkBl. 2012, S. 848). Danach "sind nur solche Elektrofahrräder verkehrsrechtlich Fahrrädern gleichgestellt, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h – oder wenn der Fahrer im Treten einhält – unterbrochen wird." Damit wird eine Empfehlung des AK VI des Verkehrsgerichtstages 2012 aufgegriffen. Elektrofahrräder mit Anfahrhilfe sind von der Regelung jedoch nicht umfasst, da hierzu zunächst das StVG geändert werden muss. Mit der Einstufung von Elektrofahrrädern und Segways befasst sich ausführlich der Beitrag von Ternig in Heft 1/2010 (zfs 2010, S. 2 ff.)
Telekommunikationsrecht
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
Am 1.12.2012 ist die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen v. 26.11.2012 in Kraft getreten (BGBl I S. 2347). Mit dieser Verordnung soll die Empfehlung 2011/750/EU der Kommission v. 8.11.2011 zur Unterstützung eines EU-weiten eCall-Dienstes ("emergency call") in elektronischen Kommunikationsnetzen für die Übertragung bordseitig ausgelöster 112-Notrufe ("eCalls") (ABl L 303 v. 22.11.2011, S. 46) umgesetzt werden. Bereits seit Herbst 2012 werden in Kraftfahrzeugen Systeme angeboten, die bei einem Unfall automatisch eine 112-Notrufverbindung über ein von einem Fahrzeuginsassen mitgeführtes Mobiltelefon auslösen. Die bisher geltende Notrufverordnung stand dieser Art des automatisierten Notrufs jedoch entgegen (BR-Drucks 595/12).
Autor: Karsten Funke
RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin