In der nun schon 25. Auflage ist der Kommentar "Straßenverkehrsrecht" von Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke neu erschienen. Dieses Werk im praktischen "Thomas/Putzo-Format" erscheint alle zwei Jahre.
Dabei fällt positiv auf, dass nicht nur alle neuen Entscheidungen aufgenommen werden, sondern auch überholte Rechtsprechung gelöscht wird. Dadurch bleibt der Text kurz, prägnant und lesbar. Wichtiges wird durch Fettdruck hervorgehoben, was eine schnelle Orientierung über die Paragrafenübersichten am Beginn jeder Vorschrift hinaus erleichtert. In keinem vergleichbaren Kommentar findet man schneller und zielsicherer die gesuchte Information. Es ist der einzige Kommentar, den ich auch noch in Papierform besitze und praktisch täglich benutze.
In der 25. Auflage ist u.a. die gesetzliche Neuregelung des Hinterbliebenengeldes mit einer umfassenden Kommentierung neu bearbeitet. Im Zusammenhang lesenswert sind die ebenfalls neu aufgenommenen knappen, aber sehr praxisrelevanten Ausführungen zum Zivilprozessrecht.
Obwohl es sich mit ca. 1.800 Seiten um einen Kurzkommentar handelt, ist der Titelname mit "Straßenverkehrsrecht" keine Übertreibung: Der Leser erhält alle wichtigen Informationen zu den Facetten des Verkehrsrechts: Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht. Der umfangmäßige Schwerpunkt liegt auf den beiden erstgenannten Gebieten, die erfahrungsgemäß mindestens 90 % der Tätigkeit des Fachanwalts für Verkehrsrecht ausmachen. In der Kommentierung der StVO werden die Bestimmungen knapp, aber erschöpfend behandelt, woran sich bei jedem Paragrafen die Folgen bei Zuwiderhandlungen im OWi-Recht und Haftungsfragen im Zivilrecht mit Hinweisen auf Anscheinsbeweistatbestände anschließen. Für den Zivilrechtler sind diese Zusammenfassungen zur Haftungsbewertung nach jeder StVO-Vorschrift extrem hilfreich; wer über beck-online verfügt, kann die Rechtslage so leicht in den eigenen Schriftsatz kopieren.
In der Kommentierung zu § 249 BGB beeindruckt die über fünfseitige Übersicht über alle denkbaren Schadenspositionen, wobei allerdings der Anwalt, der Geschädigte vertritt, noch ergänzend recherchieren sollte, da in dem Teil nicht immer die h.M. angegeben wird. Aber nirgendwo sonst findet man vollständig und übersichtlich die möglichen Schadenspositionen. Für das OWi-Recht sind in der Kommentierung zu § 3 StVO sogar wesentliche Grundsätze des Messverfahrens und des Ordnungswidrigkeitenverfahrens dargestellt. Dazu sind alle verkehrsrechtlich relevanten Paragrafen des StGB und der StPO kommentiert.
Fazit: Umfassender und kostengünstiger kann man sich nicht informieren. Das Wichtige zum Verkehrsrecht ist in diesem Band zusammengeführt.
Autor: Jörg Elsner
RA und Notar Jörg Elsner, FA für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht, Hagen
zfs 2/2019, S. 76 - 77