Der klagende Motorradfahrer stürzte mit seiner Harley Davidson aufgrund Verschuldens des Bekl. Dieser wandte gegen seine Haftung ein, den Kl. treffe ein Mitverschulden an dem Unfall, da er keine Schutzkleidung getragen habe. Das AG sprach das geforderte Schmerzensgeld in voller Höhe zu. Dem folgte das Berufungsgericht.

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