Der Kläger nimmt die beklagte Hausratversicherung auf Ersatz von Schäden aus einem Küchenbrand in Anspruch.

Am 26.12.2006 kam es im versicherten Anwesen, zu einem Brandschaden, bei dem insbesondere der Küchenbereich erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde. Der Kläger feierte an diesem Abend mit seiner Ehefrau, den beiden gemeinsamen Töchtern, seiner Schwägerin, deren Ehemann und deren Kindern den 2. Weihnachtsfeiertag mit einem Fondue-Abend. Dabei wurde u.a. in der Küche ein größerer Topf mit Öl befüllt und auf dem Herd erhitzt. In dem heißen Öl sollten Pommes Frites zubereitet werden.

Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs befanden sich alle 8 Personen im Esszimmer. Der Esszimmerbereich grenzt direkt an die Küche. Beide Bereiche sind durch eine Tür voneinander getrennt.

Das Feuer brach dadurch aus, dass das Öl in dem Topf auf der Herdplatte in Brand geriet und die Flammen auf die übrige Kücheneinrichtung übergriffen.

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