Glückwünsche zum Jubiläum
Wenn man einer Organisation zum Jubiläum erfolgreiche Arbeit bescheinigen und feststellen kann, dass sie sofort neu gegründet werden müsste, wenn es sie nicht gäbe, enthält dies gleichermaßen die Aussage, dass für ihre Aufgaben Handlungsbedarf besteht und in der Vergangenheit nachhaltig gewirkt worden ist.
So gratuliere ich der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zum 40-jährigen Jubiläum ihres Bestehens sehr herzlich und wünsche auch weiterhin eine glückliche Hand bei den gebotenen Weichenstellungen für die Zukunft.
Richard Spiegel als ideeller Gründungsvater der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht Verkehrsrecht
Als geistigen Vater der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht kann man mit Fug und Recht den Deutschen Verkehrsgerichtstag identifizieren, besonders seinen langjährigen, in den 1970er Jahren amtierenden Präsidenten: den Bundesrichter Dr. Dr. Richard Spiegel.
Damals hatte sich Spiegel in Plenaransprachen und Pressegesprächen massiv dafür eingesetzt, dass Richter und Rechtsanwälte besser im Verkehrsrecht aus- und fortgebildet werden. Spiegel hat mit Recht darauf hingewiesen, dass das allgemeine Rechtsgefühl des Bürgers, der außer im Verkehrsrecht nichts mit Gerichten und Verkehrsbehörden zu tun bekomme, stark negativ beeinflusst werde, wenn unerfahrene Berufsanfänger Sachverhalte von im Einzelfall sehr weitreichender Bedeutung für Betroffene/Geschädigte bearbeiteten.
Die Gründungsidee der Arbeitsgemeinschaft: Fort- und Weiterbildung im Verkehrsrecht
Gründungsidee der Arbeitsgemeinschaft war es vor allem, die Fortbildung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts zu organisieren und die Kommunikation der Mitglieder untereinander zu fördern. Rückblickend kann festgestellt werden, dass diese Ziele innerhalb kürzester Zeit mit vergleichsweise einfachen Mitteln durch hochmotivierte Kollegen/innen sehr erfolgreich umgesetzt worden sind.
Mit Lehrgängen, Seminaren, Tagungen und Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit zu allen wesentlichen Fragen des Verkehrsrechts gelang es, den Wissensstand von Verkehrsanwälten nachhaltig zu verbessern. Weitsichtige Rechtsanwälte wie Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg/Saar, und Dr. Georg Greißinger, Hildesheim, an der Spitze haben für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht eine effektive Organisationstruktur mit flacher Hierarchie aufgebaut. Besonders die Einrichtung von sog. Regionalbeauftragten, d.h. nach OLG-Bezirken aufgeteilten Rechtsanwälten/-innen, welche in einem Wettbewerbsmodell für ihren Bereich für den Besuch der bundesweit einheitlich aufgebauten Veranstaltungen die Verantwortung übernahmen, erwies sich als Volltreffer. So gelang es nämlich in kurzer Zeit, das fachliche Niveau der Seminarteilnehmer auf den neuesten Stand zu heben und zugleich die Anzahl der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft enorm zu steigern.
Zielführend war auch das Konzept, von allem Anfang an hochqualifizierte Referenten/innen für die Fortbildung zu verpflichten, namentlich die für die jeweiligen Fachgebiete zuständigen Bundesrichter, mit denen zudem ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch auch mit Dritten in den Würzburger und Homburger Tagen organisiert worden ist.
Förderung der Kommunikation untereinander (Familiengedanke)
So gelang es auch, die Kommunikation der Mitglieder untereinander zu intensivieren und auch die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern. Dass die Arbeitsgemeinschaft dabei modern und zukunftsorientiert vorging, belegt u.a. die Gründung des Werbeausschusses, dessen innovative Vorschläge (u.a. Einführung der Homepage "Verkehrsanwälte.de" und Entwicklung von CI für Verkehrsanwälte) die Arbeitsgemeinschaft und ihre Mitglieder in der Außenwirkung gut vorangebracht haben.
2005: Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft hatte bereits 1993 einstimmig (!) die Einführung des FA für Verkehrsrecht gefordert. Da das geschlossene Aus- und Weiterbildungskonzept für den Fachanwalt für Verkehrsrecht bereits seit geraumer Zeit entwickelt war und eine große Zahl der Mitglieder es auch praktizierte, schien es auch und gerade im Interesse des rechtssuchenden Publikums nur folgerichtig, die zuständigen Gremien der Anwaltschaft (Satzungsversammlung) mit der Einführung der Fachanwaltschaft zu befassen. Dabei musste die (heute kaum nachvollziehbare) Erfahrung gemacht werden, dass die Einführung weiterer Fachanwaltschaften in den Anwaltsgremien generell nicht mehrheitsfähig war.
Der von der Arbeitsgemeinschaft eingesetzte Ausschuss "FA für Verkehrsrecht" (Mitglieder: Rechtsanwälte Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg/Saar, Dr. Georg Greißinger, Hildesheim, Ulrich Ziegert, Lüneburg, und Dr. Henner Hörl, Stuttgart) ließ aber nicht locker. Mit jahrelanger Lobbyarbeit und Unterstützung von vielen Seiten, namentlich erneut des Deutschen Verkehrsgerichtstages und seines Präsidenten Kay Nehm, gelang es schließlich endlich, die Widerstände in der Satzungsversammlung zu überwinden. Wenn die RAK heute mehr als 4.000 Fachanwälte/innen für Verkehrsrecht anerkannt haben, wird ...