Gratulation!
Meine ganz persönliche Gratulation an die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht möchte ich mit meinem Dank dafür ausdrücken, dass ich ihr diese 40 Jahre angehören durfte! Als ich das erste Mal auf meinem ersten Verkehrsgerichtstag 1980 der Einladung dieser Arbeitsgemeinschaft, der ich im Gründungsjahr 1979 (Mitgliedsnummer 07/79) beigetreten war, zu einem "Mitgliedertreffen" im Hotel "Niedersächsischer Hof" folgte, saßen dort überschaubare ca. 12 Personen, alles Gründungsmitglieder und ein oder zwei normale Mitglieder, unter anderem ich.
Ich erinnere mich an Fleischmann, Greißinger, Häcker, Gebhardt, Schultheis, Ziegert und Hansen. Es gab – so meine ich – nichts zu essen, keine Pressevertreter, keine Kurzvorträge, nur ein wenig Gemurmel über das Verkehrsrecht im Allgemeinen und im Besonderen, von dem ich seinerzeit – ehrlich gesagt – noch nichts verstand.
Zwischenzeitlich umfasste die Arbeitsgemeinschaft über 6.500 Mitglieder, das Mitgliedertreffen in Goslar war gekennzeichnet von dem Kampf um einen Platz an einem der Tische im Hotel "Kaiserworth" und am dortigen Buffet. Die Presse schlug sich darum, von uns eingeladen zu werden, die BGH-Richter buhlten um die Gunst, mit dabei zu sein, selbst die ansonsten abweisend agierenden Versicherungen zeigten Wohlverhalten der Arbeitsgemeinschaft gegenüber, um nicht in den einschlägigen Gazetten von uns schlecht bewertet zu werden.
In "unserer" zfs veröffentlichen zu dürfen, war ein Ritterschlag, auf den "Homburger Tagen" referieren zu dürfen, die Erhebung in den verkehrsrechtlichen Adelsstand.
Und dann erst die Gnade, Regionalbeauftragter dieser Arbeitsgemeinschaft sein zu dürfen. Was habe ich diese Position die vielen Jahre genossen, bis mich unser selbst auferlegter "Reinigungskodex" wegen Erreichens der Höchstamtsdauer das Amt kostete. Aber es bleiben ja auch noch die Erinnerungen an die wunderbare Erfindung des "Wanderzirkus", soweit ersichtlich etwas Einmaliges im ganzen DAV: Eine Arbeitsgemeinschaft verschafft sich die notwendige Fortbildung durch eigene Vortragsveranstaltungen in reichlicher Zahl und überwiegend durch ihre eigenen Leute, aber auch durch exzellente Referenten.
Und als Mitglied des Werbeausschusses, dem ich noch heute angehöre, ist es mir vergönnt, immer noch ein wenig bei der Lenkung der Geschicke dieser erfolgreichen Arbeitsgemeinschaft mitzuwirken. Das sind alles Gründe, dankbar und auch mit ein wenig Stolz diese vergangenen 40 Jahre betrachten zu können, hatte ich doch Gelegenheit, das Verkehrsrecht und dessen Entwicklung in dieser Zeit zu begleiten.
Begleitet wurde diese Entwicklung auch durch die bundesweiten, vor der Wende nur im Westen stattfindenden Vortragsveranstaltungen "Einführungskurs Verkehrsrecht" an einem Tag und im zweiten Durchgang dann der "Vertiefungskurs Verkehrsrecht" an 1 ½ Tagen. Und als der Westen dann endlich verkehrsrechtlich Bescheid wusste, kam die Wende und wir konnten das Ganze noch einmal im Osten zelebrieren, wenngleich auch unter seinerzeit noch völlig anderen Umständen und Verhältnissen. Aus den damals gegründeten 5 Teams zu je zwei Referenten entwickelten sich dann später die Einsatztruppen für alle möglichen bundesweiten Vortragsrunden, z.B. das neue Punktesystem, aber eben auch der "Wanderzirkus".
Aber das genialste Husarenstück war ja wohl, wie Greißinger & Co. den "Fachanwalt für Verkehrsrecht" gegen den Widerstand der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer durchgesetzt haben: Den "Spezialisten" erfinden, den Begriff im Berufsleben und auf dem Briefkopf verwenden, einen "Spezialisierungskurs" initiieren (noch heute 1:1 der Fachanwaltskurs für Verkehrsrecht der Anwaltsakademie), sich verklagen lassen und dann auf der Welle der BGH-Rechtsprechung für Zahnärzte reitend gewinnen und so die Fachanwaltsbezeichnung für Verkehrsrechtsanwälte durchsetzen. Genial und listenreich zugleich, epochal!
Das waren wunderbare Jahre!
Nun wünsche ich der Arbeitsgemeinschaft, dass ihr Erfolg auch in der heute leider stürmisch und schwieriger gewordenen Zeit andauern möge. Wir Verkehrsrechtler brauchen unbedingt einen festen Zusammenhalt und einen fachlichen Zusammenschluss, der uns gegen die Angriffe von außen, sei es von den Versicherungen oder den Gerichten, sei es aber sogar von eigenen Mandanten, schützt. Nur zusammen sind wir stark, das hat die Vergangenheit bewiesen. Jeder Rechtsanwalt, der sich mit Verkehrsrecht befasst, sollte unbedingt Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft sein, denn wir tun wirklich etwas für dieses Berufsfeld!