Mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung begehrte die Betroffene eine über das bisherige Maß hinausgehende Akteneinsicht durch die Verwaltungsbehörde.

Der Verteidiger hat im Rahmen der Akteneinsicht begehrt, die Gebrauchsanweisung, die Messreihe, insbesondere die Vorlage einer Kopie der digitalen Falldatei im herstellerspezifischen sbf-Format mit dem zugehörigen öffentlichen Schlüssel und einen Phasenplan der Ampel herauszugeben. Die Verwaltungsbehörde stellte dem Verteidiger auf einer DVD die Dateien im sbf-Format, eine im pf-Format zur Verfügung. Der Verteidiger begehrte daraufhin die Übersendung der Auslesedateien, hilfsweise ausgelesene/entschlüsselte Dateien. Die Übersendung der Software wurde unter Hinweis auf technische und lizenzrechtliche Gründe verwehrt. Das AG Meppen hat den Antrag auf Kosten der Betroffenen zurückgewiesen.

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