Für die Aufklärung eines Unfallgeschehens bei einem Betrugsverdacht kann das Vorhandensein eines sogenannten Event-Data-Recorders (EDR) von besonderer Bedeutung sein, welcher derzeit in vielen Fahrzeugen schon aufgrund von Vorschriften aus den USA vorhanden ist und mit dem entsprechenden Tool des Herstellers Bosch ausgelesen werden kann[15] – teilweise auch ohne Verschlüsselung der Fahrzeughersteller wie etwa bei den Konzernen VW, Toyota und Volvo. Über diesen Data-Recorder werden im Airbagspeichergerät entscheidende Fahrbewegungen des Fahrzeuges 5 Sekunden vor dem Crash einschließlich des Lenk- und Bremsverhaltens sowie der gefahrenen Geschwindigkeit hinterlegt und können entsprechend ausgewertet werden.

Praxistipp: Ausgelöst wird eine solche Datenspeicherung bei einem Event nach den US-Vorgaben, bei dem eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von 8 km/h erfasst wird. Gestellte Unfallereignisse mit Schrittgeschwindigkeit werden daher i.d.R. nicht erfasst, Kollisionen im fließenden Verkehr dagegen schon.

Häufig werden ältere Kfz als Verursacherfahrzeuge eingesetzt, um einen relevanten Eigenschaden zu vermeiden. Bei diesen Fahrzeugen wird i.d.R. ein EDR nicht vorhanden sein – ab dem Baujahr 2018 wird eine solche Ausstattung häufig zu bejahen und je nach der Schwere des Crashs auch entsprechende Daten auszulesen sein. Dies eröffnet insbesondere weitere Aufklärungsmöglichkeiten bei gestellten Unfällen, bei denen auf ein Mietfahrzeug als Verursacher zurückgegriffen wird. Diese Kfz werden i.d.R. für einen kurzen Zeitraum zu diesem Zweck angemietet und ein Eigenschaden durch eine Vollkaskoversicherung für das Mietfahrzeug abgeschlossen, welche auf 0 reduziert wird. Beliebt sind auch Unfallverursachungen mit einem Sportwagen, der vollkaskoversichert ist, um dann gleich an zwei Kfz eine gewinnbringende fiktive Abrechnung vorzunehmen.

Bei beiden Unfallvarianten sind Kfz als Verursacherfahrzeuge vorhanden, bei denen die entscheidenden Daten mit Hilfe des EDR ausgelesen werden können. Ein solcher Fall konnte beispielsweise schon im Jahr 2016 bei dem LG Bochum durch ein Auslesen der im EDR des eingesetzten Mietfahrzeugs vorhandenen Daten aufgeklärt werden. Der Fahrer des Mietwagens hatte bei schlechtem Wetter noch einen Kontrollverlust behauptet und will aus diesem Grund im fließenden Verkehr gegen das geparkte Kfz des Anspruchsstellers gefahren sein. Die Auswertung der Daten aus dem EDR hat dagegen ergeben, dass der Mietwagen nur wenige Meter vor dem Unfallort aus dem Stand beschleunigte und dann zielgerichtet auf das geparkte Kfz zugesteuert wurde, um dort ohne Ausweichverhalten die Kollision zu suchen. Mit Hilfe dieser Erkenntnisse konnte sodann ein abgesprochenes Unfallereignis im Zusammenspiel mit weiteren Indizien erfolgreich nachgewiesen werden.[16]

[15] Im Überblick Brockmann/Nugel zfs 2016, 69 ff.
[16] LG Bochum, Urt. v. 7.11.2016 – I-5 O 291/15 – juris.

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