Der Betroffene ist irakischer Staatsangehöriger und verfügt in Deutschland über den subsidiären Schutz. Er ist geschieden und hat zwei Kinder, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist. In beruflicher Hinsicht ist er bei DPD mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag als Paketzusteller angestellt. Daraus erzielt er ein monatliches Nettoeinkommen zwischen 1.000,00 und 1.200,00 EUR. Mit der Begehung von straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten ist der Betroffene bislang nicht in Erscheinung getreten. Der Betroffene befuhr als Führer eines Pkw Ford die D. Straße in Krostitz, wobei er wissentlich und willentlich ein Mobiltelefon in der rechten Hand hielt und darauf Tippbewegungen ausführte. Gegen ihn erging deshalb ein Bußgeldbescheid wegen verbotswidriger Benutzung eines elektronischen Gerätes. Nach Einspruch hat das AG Eilenburg ihn nun zu einer Geldbuße i.H.v. 55 EUR verurteilt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge