GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3; Verf BW Art. 2 Art. 23 Abs. 1

Leitsatz

Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Recht auf faires Verfahren in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren durch verwehrten Zugang zu den Reparatur- und Wartungsunterlagen des Messgeräts nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urt. v. 16.1.2023 – 1 VB 38/18

1 Anmerkung:

Das BVerfG hat in mehreren Beschlüssen festgestellt, dass aus dem Recht auf ein faires Verfahren grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen folgt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18 –, Juris Rn 49 ff., NZV 2021, 41 mit Anm. Krenberger = SVR 2021, 152 mit Anm. Krumm S. 155). Vorliegend geht es dabei namentlich um die Wartungs- und Reparaturunterlagen des verwendeten Messgeräts. Bei diesem Zugangsanspruch handelt es sich nicht um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern der Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.4.2021 – 2 BvR 1451/18 –, Juris Rn 5, NZV 2021, 377; Beschl. v. 4.5.2021 – 2 BvR 277/19 –, Juris Rn 5).

Zum Anspruch auf Informationszugang zu den nicht zur Bußgeldakte gelangten Informationen, zur Relevanz für die Verteidigung und zum Recht auf faires Verfahren s.a. VerfGH Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 27.10.2022 – VGH B 57/21, zfs 2022, 720 (Leits.) = NZV 2023, 47 = DAR 2023, 27.

zfs 3/2023, S. 174

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