2009 besteht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht 30 Jahre. Innerhalb des DAV ist sie damit der älteste Zusammenschluss von Anwälten mit einem bestimmten Rechtsgebiet als Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit. Diese Spezialisierung leitete eine Entwicklung ein, die immer noch nicht abgeschlossen ist. Inzwischen gibt es 29 Arbeitsgemeinschaften mit mehr als 40.000 Mitgliedern.
Die Gründungsversammlung, an der 20 Anwälte teilnahmen, fand am 25.7.1979 in Meran am Rande des DAV-Lehrganges "Verkehrsrecht" statt, lebhaft begrüßt von RiBGH Dr. Dr. Richard Spiegel, der wiederholt geäußert hatte, die weitere Entwicklung des Verkehrsrechts sei ohne eine fachlich qualifizierte Rechtsanwaltschaft nicht möglich. Eine Minderheit der Gründungsmitglieder strebte einen eigenständigen Verein an, während eine deutliche Mehrheit dafür plädierte, sich unter dem DAV-Verbandsdach zu organisieren. Die folgende Entwicklung hat gezeigt, dass dies richtig war. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist eine echte Gründung von unten, initiiert von Verkehrsrechtspraktiken. Sie finanzierte sich von Beginn an selbst, beanspruchte also keinerlei Anfangsfinanzierung.
Die Anbindung der Arbeitsgemeinschaft an den DAV wurde und wird auch dadurch deutlich, dass in der DAV-Geschäftsführung ein Geschäftsführer für sie zuständig ist und der Vorstand ein sog. geborenes Mitglied in den Geschäftsführenden Ausschuss delegiert. Beides hat sich bewährt. Hierdurch ist ein ständiger Kontakt zu Vorstand und Geschäftsführung gewährleistet.
Eine der ersten Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft war die Gründung der zfs, deren Heft 1 bereits Ende Januar 1980 beim 18. Deutschen Verkehrsgerichtstag erschien. Sie hat sich nach nunmehr 30 Jahren zu einer der maßgebenden Zeitschriften für Schadensrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht entwickelt. Seit 1984 gibt es das Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft, jetzt "Der Verkehrsanwalt" (DV). Während es zunächst nur kurze Berichte und Veranstaltungshinweise enthielt, wurde schon bald deutlich, dass dies nicht ausreichte. Zum einen entwickelte sich das Mitteilungsblatt zu einem wirklichen Kommunikationsorgan der Arbeitsgemeinschaft, zum anderen zu einem Hilfsmittel für die tägliche Arbeit durch Beiträge, Rechtsprechung, Rubriken wie "Ärgernische" u.a.m. Mit inzwischen 176 Druckseiten – Jahrgang 2008 – p.a. und einer Druckauflage von mehr als 6.000 Exemplaren ist DV zu einer "kleinen" Fachzeitschrift geworden. Nicht zu vergessen ist auch die Schriftenreihe mit nunmehr bereits 40 Bänden.
Eine der Hauptaufgaben der Arbeitsgemeinschaft besteht in der Fortbildung seiner Mitglieder. Die größten jährlich stattfindenden bundesweiten Veranstaltungen sind die "Homburger Tage" und die Arbeitstagungen "Die neue Rechtsprechung des BGH in Verkehrssachen". Dazu kommen die Regionalveranstaltungen im "Wanderzirkus" mit p.a. mindestens zwei Seminaren pro Region, auch immer wieder Sonderveranstaltungen.
Die Arbeitsgemeinschaft erbringt für ihre Mitglieder auch hilfreiche Dienstleistungen. Beispielhaft sind die Homepage, die Mitgliederliste, die Jahresgabe, die Werbemittel, die Verkehrsanwälte Info, "schadenfix.de" u.a.m. zu nennen.
Öffentlichkeitsarbeit wird durch Journalistenseminare, Pressegespräche, den Pressedienst, Mitwirkung in den Medien usw. geleistet.
Auch sonst ist die Arbeitsgemeinschaft durch ihre Mitglieder aktiv, so z.B. im DAV-Vorstand und -Präsidium, im Verkehrsrechtsausschuss, im Rechtsberatungsausschuss, in der DAA, im "Deutschen Verkehrsgerichtstag e.V.", in der Gesellschaft für Unfallursachenforschung, in der BASt, in der ERA u.a.m.
Die Arbeitsgemeinschaft mit ihren nunmehr über 6.000 Mitgliedern kann mit Stolz auf 30 Jahre ihres Bestehens zurückblicken. Sie ist aus dem DAV, aber auch aus den sonst mit Verkehrsrecht befassten Institutionen nicht mehr wegzudenken und damit ein wesentlicher Aktivposten des Gesamtverbandes mit erheblicher Außenwirkung. Durch ihre auf hohem Niveau und außerordentlich effektiv betriebenen Spezialistenfortbildung bietet sie ihren Mitgliedern das Rüstzeug dafür, sich auf dem Rechtsberatungsmarkt im Verkehrsrecht zu behaupten und den Anforderungen der Rechtsuchenden zu genügen.