a) kleines Marktsegment
Die von Fraunhofer ermittelten Preise resultieren aus den Internetpreisen von 6 bundesweit, bzw. weltweit agierenden Autovermietungsunternehmen, nämlich den Unternehmen Avis, Budget, Enterprise, Europcar, Hertz sowie Sixt.
Diese beschränkte Auswahl von Mietwagenunternehmen führt zu fehlender Repräsentativität der Studie. Das Fraunhofer Institut weist in dem Vorwort selbst daraufhin, dass es in Deutschland ca. 570 mittelständische und kleinere Mietwagenunternehmen sowie 5.000 Stationen von Autohausunternehmen gibt, die ebenfalls – auch mit Preislisten im Internet –, im allgemeinen Vermietbereich tätig sind (z.Bsp. Euromobil/VW; FIDIS/Fiat; FHD/Ford und Opel-Rent).
Die Tarife dieser 570 Unternehmen wurden bei der Erhebung nicht mit einbezogen. Man hat also die Erhebung auf einen Bruchteil, konkret auf 1 %, der in Deutschland tätigen Mietwagenunternehmen reduziert. Auf diese Art und Weise wurde der, dem durchschnittlichen Geschädigten auf die einfachste Art und Weise und damit am typischsten zugängliche regionale, Angebotsmarkt systematisch ausgegrenzt.
Dass nur ein spezielles Marktsegment untersucht wurde, wird laut Neidhardt/Kremer insbesondere auch durch die geringen Standardabweichungen im Bereich der Interneterhebung deutlich. Ein Beispiel hierfür sei die Fahrzeugklasse 4 im PLZ-Bereich 51, in der sämtliche 29 Nennungen in einem Preisintervall von 75,01 EUR bis 79,00 EUR liegen. Dass solche Werte für einen diversifizierten Markt völlig untypisch seien, ergibt sich nach Neidhardt/Kremer bereits aus einem Vergleich mit den Standardabweichungen der Daten aus der telefonischen Befragung bei Fraunhofer, die einen wesentlich höheren Streuungsgrad aufweisen.
Der BGH stellt aber bei der Bestimmung der erforderlichen Mietwagenkosten gerade auf den örtlich relevanten Markt ab. Der VI. Zivilsenat stellt klar: Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Mietwagenkosten ist grundsätzlich das Preisniveau an dem Ort maßgebend, an dem das Fahrzeug angemietet und übernommen wird.
Dieser Markt wird von der Fraunhofer Studie zumindest nicht vollständig erfasst. Die Studie wird damit den Anforderungen, die der BGH an die Bestimmbarkeit des angemessenen Mietwagentarifs stellt nicht gerecht.
b) geringer Stichprobenumfang
Hinsichtlich der Datenerhebung ist ebenfalls zu bedenken, dass eine Preisanfrage, z.Bsp. bei der Interneterhebung, zwar bei 1.529 Anmietstationen erfolgt ist, diese Anmietstationen aber grundsätzlich den 6 bereits aufgezählten Mietwagenunternehmen zugehörig sind.
Folglich hat Fraunhofer hier nichts weiter getan, als mehrere Preisnennungen eines Unternehmens auszuwerten. Bei insgesamt 86.783 ausgewerteten Einzelwerten entfallen also durchschnittlich 14.463 Nennungen auf ein und denselben Vermieter. Der reale Stichprobenumfang der gesamten Interneterhebung liegt daher bei höchstens 6 Werten pro Fahrzeugklasse und Postleitzahlengebiet.
Fraunhofer selbst weist daraufhin, dass bei den "Abfragen der Internet-Erhebung die Preise bei jeder einzelnen Station ermittelt wurden, um korrekte Daten sicherzustellen, auch wenn bei manchen Anbietern identische Preise für eine bestimmte Klasse an vielen Anmietstationen vorgefunden wurden."
Die Aussagekraft der Fraunhofer Studie ist fragwürdig, da sie lediglich auf Werten beruht, die durch Abfrage des immer selben Preis bei dem immer selben Vermieter ermittelt wurden. Es macht jedoch keinen Sinn, immer denselben Preis – zwar vieler Anmietstationen –, letztlich aber immer nur eines Unternehmens abzufragen und statistisch auszuwerten. Grundvoraussetzung für die Aussagekraft einer Stichprobe ist aus mathematischer Sicht gerade die Unabhängigkeit der einzelnen Stichprobenwerte, die im Fall der Fraunhofer Studie wegen der wiederholten Preisabfrage bei nur 6 Vermietunternehmen offensichtlich nicht gegeben ist.
Schwacke hingegen hat bei seiner Erhebung mehr als 8.700 physisch vorhandene Vermietstationen befragt und mehr als 600 Einzelinformationen pro Station in die Datenbank eingestellt und trotzdem darauf hingewiesen, dass es sich "nicht um eine Totalerhebung" gehandelt habe, da es schon bei früheren Erhebungen immer wieder Verweigerer aus unterschiedlichen Gründen gegeben habe. Zählt man die Erhebung des Jahres 2007 hinzu, bei der mehr als 6.300 physisch vorhandene Vermietstationen befragt und pro Vermietstation ebenfalls mehr als 600 Einzelinformationen in die Datenbank eingestellt wurden, so liegen rund 9 Millionen Einzelinformationen (Angebote) für einen tatsächlich erreichbaren und verfügbaren Markt vor.
Bei einer derart hohen Nennung kann das Preisgefüge statistisch wesentlich repräsentativer erfasst werden, als bei der von Fraunhofer gewählten Methode.
c) überwiegend Internetangebote
Weiteres Argument ...