2. Auflage 2010, NOMOS-Verlag, Bd. 5 Verkehr, Schaden, Versicherung, Bd. 7 Schuldrecht, broschiert, 169 EUR, ISBN 978-3-8329-5201-3
Die langjährige Tätigkeit in der Referendarausbildung, bei Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte und Gespräche mit jungen Kollegen zeigen, dass der Bedarf an Mustern groß und in den letzten Jahren zudem deutlich gestiegen ist. Nicht zuletzt durch die Fülle veröffentlichter Informationen und der hieraus erwachsenden zeitlichen Problematik wird dieser Prozess angefeuert. Die Verwendung von Formulierungshilfen stellt daher einerseits ein wichtiges Arbeitsmittel auch im Bereich des Zeitmanagements dar, vermag aber andererseits zugleich als Kontrollinstrument für die eigene Arbeit dienen. Da gute Muster auf dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage aufgebaut sind, kann man trotz der Hektik der täglichen Arbeitslast nicht so schnell etwas übersehen. Schließlich vermögen sie gerade im Bereich von Rechtsgebieten, die man immer wieder, aber nicht schwerpunktmäßig bearbeitet, von hohem Nutzen sein. Anwälte wie auch Richter haben selbst im Rahmen ihres Hauptgebietes vielfach Nebenfragen zu beantworten, bei denen schnelle Hilfestellung gefragt ist.
Die nunmehr in 2. Auflage erschienene, von Kroiß, einem erfahrenen Praktiker, herausgegebene, in 8 Bände gegliederte Sammlung bietet ein umfangreiches Spektrum: Band 1 Arbeitsrecht, Band 2 Familienrecht, Band 3 Miete, Wohnungseigentum, Nachbarschaft, Band 4 Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Band 5 Verkehr, Schaden, Versicherung, Band 6 Privates Baurecht, Band 7 Schuldrecht, Band 8 Sachenrecht und Erbrecht.
Eine derartige Fülle an Material kann man nur stichpunktartig ansprechen. Der Zielgruppe der zfs entsprechend soll daher eine Beschränkung auf den hier besonders wichtigen Bereich des Verkehrsrechts und dem in der Praxis damit häufig auftretenden Recht der Autoanschaffung (Kaufrecht, Leasing) beschränkt werden.
Im Band Verkehr, Schaden, Versicherung stellt zunächst Janeczek die zivil- und Roth die verkehrsstraf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Materie dar. Windhorst ergänzt dies um das Deliktsrecht, Teichner um das Arzthaftungsrecht sowie Riedmeyer um das Versicherungsrecht. Die Darlegungen beginnen mit einer kurzen einleitenden Problemdarstellung und fügen sodann gleich ein Muster an. Die Sammlung der Muster ist umfangreich und geht selbst auf vordergründig als Kleinigkeiten zu bezeichnende Sachverhalte ein. Die forensische Praxis zeigt aber das Bedürfnis nachhaltig auf. So wird vielfach die Wichtigkeit einer schriftlichen Vollmacht missachtet; im Honorarprozess kann sich das bei der Frage des Gegenstandswerts bitter rächen. Dementsprechend bietet Janeczek alle erforderlichen Muster vom ersten Erscheinen des Mandanten bis zur Beendigung der Schadensabwicklung (Gebührenabrechnung). Auch hier können nur Stichpunkte herausgegriffen werden. So werden etwa die Grundlagen für die Erfassung der Schadenspositionen, einschließlich des wichtigen, in der Praxis häufig wenig geglückt dargestellten, Haushaltsführungsschadens ebenso berücksichtigt, wie die im Außenverhältnis erforderliche Argumentation zu Streitpunkten. (etwa Muster für Klagen bei Sachverständigengebühren, Mietwagenkosten oder Restwert). Ein ausführliches, kumulatives Muster für eine Klage mit Sach- und Personenschaden rundet dies ab.
Roth widmet sich zunächst in vergleichbarer Weise dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier sind besonders positiv die Ausführungen zum Absehen von Fahrverbot und zur Einlassung bei fehlerhafter Geschwindigkeitsmessung und zur MPU hervorzuheben. Schließlich werden die prozessualen Probleme einschließlich des Rechtsbeschwerdeverfahrens dargestellt. Sodann folgen die Darlegung der für den Straßenverkehrsbereich typischen Strafrechtsdelikte und eine knappe Darstellung verkehrsverwaltungsrechtlicher Problembereiche (Fahrtenbuchauflage, MPU, Fahrerlaubnisentziehung).
Ergänzt werden die verkehrszivilrechtlichen Ausführungen von Janeczek durch das eigene Kapitel von Windhorst zu den materiell-rechtlichen Grundlagen des Deliktsrechts mit entsprechenden Mustern für typische Streitfälle zum Anspruchsgrund (etwa zu § 836 BGB) und schwierigen Schadensposten wie Schmerzensgeld oder Unterhaltsansprüchen.
Arzthaftungsrecht, von Teichner bearbeitet, wird zwar den Verkehrsrechtler seltener beschäftigten, passt jedoch durchaus in den Band. Schwere Verkehrsunfälle mit "ärztlichen Folgeschäden" und der hieraus erwachsenden Gesamtschuldnerschaft kommen durchaus vor. Die Erörterung des Schlichtungsverfahrens bei Arzthaftungsansprüchen ist insoweit sehr sachdienlich. Darüber hinaus sollte auch das selbständige Beweisverfahren, das in der Praxis bei Personenschäden durch Verkehrsunfälle zu Unrecht selten angewandt wird, auch im Verkehrszivilrecht behandelt werden.
Den Abschluss des Bandes bildet eine mehr als 90 Seiten starke Darstellung des Versicherungsrechts. Verkehrszivilrechtliche Fälle ohne grundlegende Kenntnis dieses Rechtsgebiets sachgerecht zu bearbeiten ist ausgeschlosse...