Der BGH stellte in dem o.g. Urteil[8] auch klar, dass das in den AGB des Veranstalters enthaltene Abtretungsverbot bei einem Reisevertrag wegen einer unangemessenen Benachteiligung der Reisenden unwirksam ist. Im dortigen Fall hatte die Klägerin aus eigenem und abgetretenem Recht ihres mitreisenden Lebensgefährten geklagt.

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