Das LG Köln hat auf die Beschwerde des Betr. den Beschluss des AG aufgehoben und den Landrat angewiesen, der Verteidigerin die digitalen Falldateien inklusive Rohmessdaten der kompletten Messreihe vom Tattag auf einen von ihr zur Verfügung gestellten Datenträger zu kopieren und an sie zu übersenden.

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