Das AG – Jugendschöffengericht – hat den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verwarnt und ihm aufgegeben, binnen vier Monaten nach Rechtskraft des Urteils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung der Jugendgerichtshilfe abzuleisten, ersatzweise binnen vier Monaten nach Rechtskraft des Urteils 500 EUR an eine gemeinnützige Vereinigung zu zahlen.

Auf die Revision des Angeklagten hebt das OLG unter Verwerfung der weitergehenden Revision das Urteil des AG mit den zugehörigen Feststellungen auf,

a) soweit der Angeklagte wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt worden ist,

b) im Rechtsfolgenausspruch

und verweist im Umfang der Aufhebung die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des AG zurück.

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