RA Dr. Michael Burmann
Am 20.4.2008 hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in Würzburg den Richard-Spiegel-Preis an Prof. Dr. Dencker verliehen. Gem. dem Statut des Richard-Spiegelpreises wird der Preis an Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und/oder das Verkehrsrecht besonders verdient gemacht haben. Prof. Dencker war bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2006 Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Recht der Ordnungswidrigkeiten in Münster. In seinen wissenschaftlichen Veröffentlichungen hat er sich schon früh mit dem Verkehrsrecht beschäftigt. Bereits im Jahre 1986 machte er sich in seinem "Plädoyer für § 59 StGB" dafür stark, dass die Verwarnung mit Strafvorbehalt auch bei verkehrsrechtlichen Delikten zur Anwendung gelangen konnte. Im Jahre 1988 veröffentliche er einen Aufsatz "Strafzumessung bei Sperrfristbemessung". In jüngster Zeit beschäftigte er sich in seinem Beitrag für die Festschrift für Nehm mit dem Anwendungsbereich des § 315c StGB. Prof. Dencker war neben seiner universitäteren Tätigkeit auch immer in der Anwaltsausbildung tätig. Bereits in den 80iger Jahren führte er zusammen mit den Strafverteidigern Mehle und Hamm ein Grundlagenseminar zur Verteidigung für junge Anwälte durch. In den Folgezeiten ist Prof. Dencker sozusagen einer der Erfolgsgaranten im Wanderzirkus der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht geworden. Er war und ist einer der Dozenten, der seine Zuhörer anzieht. Dieses erstreckt sich nicht nur auf die zahlenmäßige Resonanz. Seine Zuhörer werden von ihm gefesselt. Normalerweise endet ein Seminar im Wanderzirkus um 17:30 Uhr. Bei Prof. Dencker konnte es allerdings problemlos vorkommen, dass noch um 18:30 Uhr das Seminar andauerte und von den Zuhörern so gut wie keiner gegangen war. Konditionsschwierigkeiten beim Zuhören gab es bei Prof. Dencker nicht. Prof. Dencker war für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht jedoch nicht nur als Dozent im Wanderzirkus tätig. Er hat mehrfach im Rahmen der Homburger Tage referiert. Darüber hinaus ist er auch heute noch die tragende Säule im Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht für den Bereich des Verkehrsstrafrechts.
Seit 2003 ist Prof. Dencker Präsident des Verkehrsgerichtstages. In seiner Tätigkeit hat er für die Belange der Anwaltschaft immer ein offenes Ohr. Themenvorschläge der Anwaltschaft hatte er, wenn sie im Vorbereitungsgremium des Verkehrsgerichtstages umstritten waren, argumentativ häufig entscheidend unterstützt. In seinen Eröffnungsansprachen hat er vielfach den Finger in die rechtspolitischen Wunden gelegt. Ich möchte hier nur auf seine Eröffnungsansprache zum Verkehrsgerichtstag 2007 verweisen, in der er zu der geplanten Erhöhung von Geldbußen für Verkehrsordnungswidrigkeiten Stellung nahm. Er wies hier darauf hin, dass der immer wieder bemühte Verweis auf die "Raser und Drängler" untauglich sei. Die Pläne der Verkehrsminister zielten vielmehr darauf ab, dass weit über die klassischen "Raser und Drängler" hinaus eine Erhöhung der Geldbußen angestrebt werde. Er verwies auch auf die Widersprüchlichkeit der politischen Begründungen. Einerseits sollten Raser und Drängler durch die Erhöhung der Geldbußen abgeschreckt werden, andererseits sollten die Mehreinnahmen in Verkehrssicherheitsmaßnahmen investiert werden. Wenn der Gesetzgeber allerdings davon ausgeht, dass die Erhöhung der Geldbußen ein wirksames Mittel zur Abschreckung sein soll, so kann er wohl kaum damit rechnen, dass es noch zu Mehreinnahmen kommen kann, die in Verkehrssicherungsmaßnahmen investiert werden können.
Dass der Hinweis solcher argumentativen Schwachstellen nicht immer auf die Freude der politischen Verantwortlichen stößt, hat Prof. Dencker immer billigend in Kauf genommen. Wenn er der Überzeugung war, dass etwas "faul im Staate Dänemark ist" dann hat er es in seiner ihm eigenen Offenheit und Direktheit auch benannt. Prof. Dencker hat durch sein Wirken um die Fortbildung der Anwaltschaft insbesondere im Verkehrsrecht in außerordentlichem Maße sich verdient gemacht und hat in seinem rechtspolitischen Wirken die Positionen der Anwaltschaft vielfältig befördert. Zum Zeichen des Dankes und als Anerkennung seines Wirkens hat ihm die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht den Richard-Spiegel-Preis verliehen.