1. Aufl. 2008, Werner Verlag, 364 Seiten, 69 EUR
Festschriften erleiden meist das Schicksal, dass sie hochqualifizierte Beiträge enthalten, die jedoch nicht gelesen werden. Deshalb soll auf die im Oktober 2008 erschienene Festschrift für Christoph Eggert hingewiesen werden. Der Vorsitzende Richter am OLG Düsseldorf dürfte insbesondere durch seine Beteiligung am Reinking/Eggert, dem Standardwerk zum Autokauf, aber auch durch seine vielfältigen Publikationen zum Schadensersatz nach Verkehrsunfällen kaum einem verkehrsrechtlich versierten Juristen unbekannt sein. Die mit einem Geleitwort der nordrhein-westfälischen Justizministerin versehene Festschrift enthält wertvolle Beiträge zu Einzelfragen des Kaufrechts, des Sach- und Personenschadens.
Prof. Beate Gsell beschreibt die Wechselwirkung von Haftungsausschluss und einfacher Beschaffenheitsvereinbarung. Sie geht dabei auf kritische Distanz zur Rechtsprechung des BGH in dieser Frage. Reinking setzt sich mit dem nach wie vor in der Rechtsprechung noch ungeklärtem Problem der Erheblichkeit der Pflichtverletzung des Verkäufers auseinander, die für die Frage des Rücktritts und des großen Schadensersatzes wesentliche Bedeutung hat. Er stellt die in der Literatur und Rechtsprechung zwischenzeitlich erarbeiteten Lösungsansätze zusammen, räumt aber ein, dass hier verlässliche Antworten i.S.d. Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit noch geschuldet sind. Prof. Arnold stellt die in der anwaltlichen Praxis durchaus als Haftungsfalle geeignete Problematik der Verjährung der Gewährleistungsansprüche in Fällen der Nachbesserung dar. Er zeigt die Linie des BGH auf, der im Zweifel eher zur bloßen Hemmung und nicht zum Neubeginn der Verjährungsfrist tendiert. Interessant ist auch die Darstellung von RA Hörl zum Handel mit Reisemobilen und Caravans. Der Markt dieser Freizeitfahrzeuge wächst ständig an. Wegen der Besonderheiten dieses Segments lassen jedoch nicht alle Facetten des Kaufes "normaler" Fahrzeuge auf diesen Bereich übertragen. Hörl zeigt daher die wesentlichen Unterschiede auf. Abgerundet wird der kaufrechtliche Teil durch zwei Beiträge von Bachmeier zum Internetkauf und von Otting zur konstruktiven Schwäche als Sachmangel.
Aus dem Sachschadensrecht ist der Beitrag von Prof. Huber hervorzuheben, der umfassend die Rechtsprechung zur Abrechnung auf Neuwagenbasis darstellt und diese dogmatisch in die schematische Stufenlösung des BGH zum Integritätsinteresse einordnet. Er zeigt auf, wo nach wie vor Klärungsbedarf besteht und gibt Fingerzeige in welche Richtung diese Klärung gehen könnte.
Der dritte Aspekt der Festschrift befasst sich mit dem Personenschaden nach Verkehrsunfällen. Hier beleuchten die beiden Richter Ernst und Jaeger die Schwierigkeiten bei der Bewertung von unsichtbaren Verletzungen nach leichten Verkehrsunfällen und als typischen Fall dieser Spezies die Entwicklung der Rechtsprechung beim HWS-Schleudertrauma. Der Beitrag von Jaeger zeigt, dass die Problematik der HWS-Verletzung ein anscheinend nie endendes Dauerthema des Personenschadens darstellt, bei dem immer wieder neue Facetten zu beobachten sind. Er betrachtet die neuesten Entwicklungen auf. Mit einem anderen Problem, das insbesondere in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat, befasst sich der Beitrag von Born, der die Zurechnung von psychischen Beeinträchtigen zum Personenschaden beschreibt. Eine detaillierte Anleitung für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens enthält der Beitrag von Kuhn. Er zeigt verschiedene Verfahren der Bewertung auf und gibt Hinweise, wie in der Praxis verfahren werden kann. Lemcke und Heß machen beispielhaft deutlich an einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, welche Auswirkungen das Vorliegen eines Arbeitsunfalls auf die Regulierung von scheinbar "normalen" Verkehrsunfällen haben kann. Dieses Problem wird bei der Regulierung häufig übersehen. Als Folge davon werden Haftungsbeschränkungen oder Haftungserweiterungen nicht ausreichend berücksichtigt.
Die von Prof. Dr. Christian Huber, Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking sowie den beiden Richterkollegen Hans-Günter Ernst und Rolf Krücker herausgegebene Festschrift folgt in ihrer Praxisrelevanz dem Schrifttum des Jubilars, dem die praxisrelevante und im Alltag nützliche Aufbereitung juristischer Probleme stets wichtiger war, als die Darstellung feinster Verästelungen mit nur noch akademisch nachvollziehbarer Argumentation. Die Autoren der Festschrift folgen diesem Vorbild, so dass eine Festschrift entstand, die in der täglichen Praxis eine wertvolle Hilfestellung bieten kann.