Am 4. Mai ist Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm 70 geworden. Wer ihn kennt, kann dies kaum glauben. Er ist nach wie vor von einer bewundernswerten Dynamik und Frische, was keineswegs widerlegt, dass er, wie "Die Welt" einmal schrieb, die Unaufgeregtheit in Person war und ist. Tritt er offiziell auf, gibt er sich spröde, eben unaufgeregt. Im persönlichen Bereich ist er aufgeschlossen, liebenswürdig, charmant, unterhaltsam, mit einem hintergründigen Humor, ganz und gar nicht, wie man in Norddeutschland sagt, "dröge".
Verlässlich ist Kay Nehm allemal – sein Wort gilt. Er ist ein typischer Norddeutscher, 1941 in Flensburg als Sohn des Generalstaatsanwalts beim Oberlandesgericht Schleswig geboren, war sein beruflicher Werdegang fast vorgezeichnet. Nach seiner Zeit bei der Bundeswehr – er ist Major der Reserve – studierte er ab 1964 Rechtswissenschaften, legte 1968 die erste und 1971 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Seine Neigung galt stets dem Strafrecht, darunter auch dem Verkehrsrecht. Er war u.a. Staatsanwalt in Kiel, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim damaligen Generalbundesanwalt und arbeitete beim Bundesverfassungsgericht, war Oberstaatsanwalt beim BGH, Bundesanwalt, wickelte nach der Wende die Dienststelle des Generalstaatsanwalts der ehemaligen DDR ab, war Bundesrichter im 4. Strafsenat und dort Berichterstatter vorwiegend in Verkehrsstrafsachen. Schließlich war Kay Nehm als Nachfolger Kurt Rebmanns von 1994 bis 2006 Generalbundesanwalt – wohl die Krönung seiner Karriere.
Wenn Kay Nehm auch schon vor Jahren in den Ruhestand verabschiedet wurde, ist sein jetziges Leben trotzdem eher ein Unruhestand. Seit nunmehr 11 Jahren – und gerade wiedergewählt für weitere 4 Jahre – amtiert er als Präsident der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft – jetzt Deutscher Verkehrsgerichtstag –, deren organisatorische Neuausrichtung er initiierte. Er ist zudem Mitglied der Werthebach-Kommission, des DAR-Beirats und des Beirats beim Verlag Wolters Kluwer. In die Ausrichtung und Ausgestaltung der alljährlichen Verkehrsgerichtstage investiert Kay Nehm sehr viel Arbeit. Er leitet nicht nur diese, sondern auch den Vorbereitungsausschuss.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat Kay Nehm viel zu verdanken. Er war auf deren Veranstaltungen nicht nur interessierter Teilnehmer und Diskutant, sondern auch immer wieder Referent, so z.B. auf den Frühjahrsveranstaltungen 1993 und 1994 in Würzburg oder auf dem Symposium für Hans-Jürgen Gebhardt 2005. In Würdigung der Verdienste Dr. Dr. Richard Spiegels um das Verkehrsrecht stiftete die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht 1994 den Dr. Richard Spiegel-Preis, die höchste verkehrsrechtliche Auszeichnung der Anwaltschaft. Die Laudatio auf den Namensgeber hielt, wie konnte es anders sein, Kay Nehm. Ihm selbst wurde der Preis 2001 verliehen. In der ihm gewidmeten Laudatio führte Eckhard Höfle aus: "… Generalbundesanwalt Kay Nehm hat sich in besonderer Weise um das Verkehrsrecht verdient gemacht. Seine Kompetenz ist in Fachkreisen hoch anerkannt. Viel beachtet sind seine Fachvorträge und Veröffentlichungen. Seine Anerkennung beruht nicht zuletzt auf seiner Aufgeschlossenheit und Fairness. … "
Die ungezählten Veröffentlichungen Kay Nehms auch nur teilweise aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Editorials sprengen. Sie zeugen von Unabhängigkeit, Tiefgründigkeit, Objektivität, Liberalität, Fortschrittswillen sowie Sorgfalt und Ausgewogenheit.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV hofft, dass Kay Nehm ihr noch viele Jahre verbunden bleibt.
Für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV Rechtsanwalt Dr. Georg Greißinger, Hildesheim