FeV § 11 Abs. 8 § 14 Abs. 1 S. 3 § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3; Anlage 4 FeV Nr. 9.2.2

Leitsatz

Eine Fahrt mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) unter der Wirkung von Cannabis kann Zweifel auch hinsichtlich der Fahreignung für fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge begründen und die darauf bezogene Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtfertigen.

BayVGH, Beschl. v. 15.3.2023 – 11 CS 23.44

1

Mitgeteilt vom VRiVGH Dr. Klaus Borgmann, München

2 Hinweis:

Vorstehend der BayVGH in zwei Beschwerdeverfahren, in denen über die fahrerlaubnisrechtlichen Folgen einer Cannabisfahrt mit einem E-Scooter zu entscheiden war. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte den E-Scooter-Fahrer wegen eines Verstoßes gegen das Cannabis-Trennungsgebot zunächst zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für fahrerlaubnispflichtige und fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge aufgefordert und ihm dann, nachdem er kein Gutachten beigebracht hat, mit zwei Bescheiden sowohl die Fahrerlaubnis entzogen (Az. 11 CS 23.44) als auch das Führen sämtlicher fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge untersagt (Az. 11 CS 23.59).

zfs 5/2023, S. 299

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