1 Fahrzeug-Zulassungsrecht
1.1 Digitalisierung der KfZ – Zulassung
Der Bundesrat hat am 31.3.2023 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften mit Änderungen zugestimmt. Setzt die Bundesregierung diese Änderungen um, kann die Verordnung wie geplant am 1.9.2023 in Kraft treten. Durch die Verordnung soll die KfZ-Zulassung weiter digitalisiert und beschleunigt werden. Die Zulassung soll zukünftig online beantragt und die Stempelplaketten für die Nummernschilder per Post versandt werden. In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Verhinderung von Missbrauch in diesem Zusammenhang zu prüfen: Es bestehe das Risiko, dass Plaketten auf dem Postweg entwendet werden oder vermehrt Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen am Verkehr teilnehmen.
Quelle: BundesratKOMPAKT v. 31.3.2023 – www.bundesrat.de
2 Öffentlicher Nahverkehr
2.1 Deutschlandticket
Der Bundesrat hat am 31.3.2023 ferner dem Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt, das die Einführung des bundesweiten Deutschlandtickets für den öffentlichen Nahverkehr regelt. Das Ticket gilt ab 1.5.2023 zum Einführungspreis von 49 EUR im monatlich kündbaren digitalen Abonnement. In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, die Finanzierung des Tickets dauerhaft zu sichern. Angesichts der Klimaschutzziele im Bereich Verkehr sei der Ausbau des Angebots zwingend. Auch hieran müsse sich der Bund durch Aufstockung der Regionalisierungsmittel beteiligen.
Quelle: BundesratKOMPAKT v. 31.3.2023 – www.bundesrat.de
3 Fluggastrechte
3.1 Aperol-Spritz keine Erfrischung im Sinne der Fluggastrechteverordnung
Mit Urt. v. 13.4.2023 hat das AG Hannover entschieden, dass es sich bei alkoholischen Getränken nicht um eine Erfrischung im Sinne der Fluggastrechteveordnung handelt. Nach dieser Verordnung hat ein Luftfahrtunternehmen den Fluggästen im Falle der Annulierung oder großen Verspätung eines Fluges Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anzubieten. Im Streitfall hatten die Kläger einen Flug von Hannover über London nach Miami gebucht, das sie mit einer Verspätung von über drei Stunden erreichten. Mit der Klage verlangten die Kläger eine Entschädigung für die Flugverspätung und die Erstattung von Verpflegungskosten, darunter die Kosten für zwei Aperol Spritz in Höhe von 15 Pfund Sterling, die einer der Kläger bei dem Zwischenstopp in London bezahlt hatte. Nach Auffassung des Gerichts verbiete es sich, unter den Wortlaut "Erfrischung" auch alkoholische Getränke zu subsumieren, deren Wirkung in der Regel gegenteilig sei.
Quelle: Pressemitteilung des AG Hannover v. 14.4.2023
4 Schiedsverfahrensrecht
4.1 Eckpunkte zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.4.2023 Eckpunkte zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. Die Vorschläge zielen darauf, die Attraktivität Deutschlands als Schiedsstandort im internationalen Wettbewerb zu stärken und das Schiedsverfahrensrecht an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anzupassen. So sollen Schiedsvereinbarungen im Wirtschaftsverkehr zukünftig formfrei geschlossen werden können. Die Veröffentlichung von Schiedssprüchen, die bereits in verschiedenen institutionellen Schiedsordnungen vorgesehen ist, soll auch gesetzlich gestattet werden, wenn die Parteien hiermit einverstanden sind. Hierdurch soll die Transparenz in Schiedsverfahren erhöht und die Rechtsfortbildung durch die bessere Erschließung der schiedsrichterlichen Rechtsprechung gefördert werden. Zudem sollen bei Anträgen vor staatlichen Gerichten auf Vollstreckbarkeitserklärung oder zur Aufhebung von Schiedssprüchen der Schiedsspruch als auch Schriftstücke aus dem Verfahren in englischer Sprache vorgelegt werden können. Schließlich sollen solche Anträge auch von sog. Commercial Courts, besonderen Wirtschaftssenaten beim OLG, gestellt werden können (vgl. zur Einführung von Commercial Courts die Eckpunkte für die Stärkung der Justiz in Wirtschaftsstreitigkeiten, zfs 2023, 62). Die Eckpunktepapiere können über die Homepage des BMJ abgerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 18.4.2023
Autor: Karsten Funke
Karsten Funke, Richter am Landgericht, München
zfs 5/2023, S. 242