Prof. Dr. Michael Terbille
Prof. Dr. Michael Terbille ist tot. Er verstarb nach langer und ihn zunehmend immer unerträglicher belastenden Krankheit am 2.5.2008 im Alter von erst 61 Jahren. Mit ihm haben das Versicherungs- und das Medizinrecht einen herausragenden Vertreter verloren. Seine unbestrittene Fachkompetenz wird zu einem Zeitpunkt, in dem infolge des weitreichenden Paradigmenwechsel durch das am Jahresanfang in Kraft getretene reformierte Versicherungsvertragsgesetz vieles neu überdacht werden muss, schmerzlich fehlen.
Geboren am 9.8.1946 in Warendorf, studierte Michael Terbille in Münster Rechtswissenschaften. Von 1973 bis 1979 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Instituten für öffentliches Recht und Politik sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht der dortigen Universität. 1980 promovierte er mit der Schrift "Das Petitionsrecht in der Bundesrepublik Deutschland – Genese, Geltungsgrund und Ausgestaltung". Im August 1979 wurde er als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Hamm zugelassen und 1987 zum Notar bestellt. Beides prägte den weiteren Lebensweg. Die vielfältigen Erfahrungen aus der anwaltlichen Tätigkeit, vornehmlich im Haftungsrecht der freien Berufe und im Versicherungsrecht, sowie seine Befähigung, praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse auf höchstem Niveau miteinander zu verbinden, haben schon sehr früh zu Lehraufträgen an den Universitäten Münster und Bielefeld geführt. Am 2.2.2005 wurde ihm die Honorarprofessur durch die Universität Bielefeld verliehen.
Michael Terbille hat sein breites Wissen zeitlebens uneigennützig dort eingebracht, wo es gebraucht wurde. Er war langjährig Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Versicherungsrecht im DeutscherAnwaltverein und hat in dieser Funktion die Novelle des Versicherungsvertragsrechts begleitet. Er war bis kurz vor seinem Tode Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Anwaltsnotare, Vorsitzender der Fördergesellschaft für Anwalts- und Notarrecht des gleichnamigen Instituts der rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Bielefeld und vieles mehr.
Neben der Fülle seiner Veröffentlichungen und Urteilsanmerkungen in nahezu allen bedeutenden juristischen Fachzeitschriften ist Michael Terbille Herausgeber und Mitautor des "Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht", Mitautor in Wussow "Unfallhaftpflichtrecht", v. Bühren "Handbuch Versicherungsrecht", Rinsche/Fahrendorf/Terbille "Die Haftung des Rechtsanwalts" und Hartstang/Abelshauser/Grote "Anwaltsrecht".
Wir wollen, dürfen und können Michael Terbille nicht vergessen. Es war ihm zwar nicht vergönnt, alle Aufgaben zu Ende zu führen, die er sich selbst gestellt hatte. Schon allein, dass es ihm trotz schwerer Erkrankung gelungen ist, bis wenige Tage vor seinem Tode noch eine Erstkommentierung des neuen VVG, Allgemeiner Teil, für die demnächst erscheinende zweite Auflage des vom ihm herausgegebenen "Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht" fertig zu stellen, verdient unsere Achtung. Als eine der ersten meinungsbildenden Äußerungen zu einer für die Rechtspraxis höchst bedeutsamen Thematik wird sein Urteil noch lange Zeit bedeutsam sein.
Rechtsanwalt Dr. Knut Höra, Frankfurt/M.