Schließlich dürfte auch vor dem Hintergrund der durchaus häufig sehr kritischen Betrachtung des Personenschadensmanagements durch Anwaltskollegen, welche die Geschädigten vertreten, die Bedeutung der – im Interesse aller Beteiligten liegenden – generellen Akzeptanz des Personenschadensmanagements nicht hoch genug einzuschätzen sein. Diese ist allein durch eine größtmögliche Unabhängigkeit des Reha-Managements vom Haftpflichtversicherer zu erreichen.[25]
Im Ergebnis kann daher allein die Einschaltung eines personell und organisatorisch vom Haftpflichtversicherer unabhängigen Reha-Dienstes die Ansprüche an ein seriöses Personenschadensmanagement erfüllen.[26]
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