RA Oskar Riedmeyer
Mit dieser Ausgabe der zfs ist das erste Halbjahr 2009 abgeschlossen. Der tägliche Arbeitsdruck und die Geschwindigkeit, mit der die Arbeitsprozesse heutzutage auch in einer Anwaltskanzlei ablaufen, gebieten es, kurz inne zu halten und sich die Frage zu stellen, welche Fortbildungsmaßnahmen in diesem Jahr bereits abgeschlossen oder zumindest verbindlich eingeplant sind. Die Fachanwältin wird daran denken, am Jahresende ihre 10 Pflichtstunden nachzuweisen, aber auch derjenige Rechtsanwalt, der seine Spezialisierung (noch) nicht im Briefkopf trägt, oder der bewusst Generalist geblieben ist, muss sich Gedanken machen, wie er sein juristisches Wissen auf dem aktuellen Stand hält.
Die Fortbildung dient dabei nicht nur dem individuellen Fortkommen des einzelnen Anwalts oder der einzelnen Anwältin. Die stetige Aktualisierung des hohen Wissensstandards ist der Schlüssel zum Erhalt des Rechtsberatungsmonopols der Anwaltschaft insgesamt. Im Zeichen Europas gibt es im wirtschaftlichen Wettstreit der Mitbewerber keine traditionellen Freiräume mehr. Jede Berufsgruppe, die für einen bestimmten Bereich die Alleinherrschaft reklamiert, muss dies i.S.d. öffentlichen Wohls rechtfertigen. Dass dieser Kampf weder national, noch europarechtlich aussichtslos sein muss, zeigen sowohl die Beibehaltung des Monopols durch das Rechtsdienstleistungsgesetz, als auch die jüngste Doc-Morris-Entscheidung des EuGH, die das Monopol der Apotheker gegen allzu blanke Wirtschaftsinteressen verteidigte.
So kann jedes Mitglied der Anwaltschaft mit seiner in die Tat umgesetzten Bereitschaft, sich fortzubilden, sein Scherflein zum Erhalt des Berufsstandes beitragen. Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer wird diesem Erfordernis möglicherweise auch dadurch Rechnung tragen, dass die Zahl der zum Erhalt der Bezeichnung Fachanwalt/Fachanwältin nachgewiesenen jährlichen Fortbildungsstunden auf 15 angehoben wird.
Für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins ist die Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen weiterhin ein wichtiges Anliegen. Zukünftig wird das Seminarangebot auch besser mit demjenigen der Deutschen Anwaltakademie abgestimmt werden, um ähnliche Themen an gleichen Seminarorten zu vermeiden. Durch die Wahl von regional getrennten Tagungsorten kann das Prinzip des ortsnahen Fortbildungsangebots besser erreicht werden.
Auch die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden des DAV soll intensiviert werden, um insbesondere regionale Besonderheiten, wie beispielsweise eine bestimmte Verwaltungspraxis oder die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in den Seminaren zu thematisieren.
Intensive Fortbildung kostet auch Geld. Diese Binsenweisheit wird bei den Verhandlungen zur linearen Erhöhung der Gebührensätze des RDG ein umso gewichtigeres Argument sein, je mehr Rechtsanwälte durch die Teilnahme an solchen Veranstaltungen zum Ausdruck bringen, dass der hohe Wissensstandard nicht nur eine Worthülse ist, sondern tatsächlich durch ständige Fortbildung gewährleistet wird. Die Justizministerin hat auf dem diesjährigen Anwaltstag angekündigt, dass in der neuen Legislaturperiode des Bundestages die lineare Erhöhung der Gebühren ein wichtiges Thema sein wird. Sowohl der DAV, als auch die BRAK verteilen inzwischen Fortbildungszertifikate, die die jährlichen Fortbildungsstunden an Seminaren der Arbeitsgemeinschaften, der örtlichen Anwaltsvereine bzw. der Kammern und der beiden Akademien bestätigen und andere Seminare auf Antrag berücksichtigen. Die Auswertung der erteilten Zertifikate lässt die Fortbildungsbereitschaft der Anwaltschaft erkennen. Jede einzelne Seminarteilnahme wertet damit (auch) das politische Argument auf.