Bezüglich der Schadenposition "Mehrbedarf/Pflegeaufwand" ergibt sich durch das Risiko "Corona-Infektion" ebenfalls nichts, was den Schädiger entlasten könnte. Auch hier muss angesichts der extrem geringen Wahrscheinlichkeit einer Infektion zunächst davon ausgegangen werden, dass eine solche nicht stattfinden würde.

Probleme können sich aber auch insoweit durch eine weitgehend veränderte Situation des Umfeldes ergeben.

So hat die Corona-Pandemie bekanntermaßen erhebliche Folgen bezüglich der Möglichkeiten medizinischer und pflegerischer Versorgung. Aktuell sind das zur Verfügung stehende medizinische und auch das Pflegepersonal wegen der Corona Patienten weitgehend vollständig ausgelastet, so dass deshalb negative Folgen bezüglich der notwendigen Pflegeintensität entstehen können, zudem auch die Kosten möglicherweise steigen. Schlimmstenfalls kann es dazu kommen, dass eine notwendige Pflegebetreuung zumindest vorübergehend gar nicht mehr stattfinden kann mit der Folge einer möglicherweise deutlichen Verschlechterung der medizinischen Situation (Dekubitus etc.).

Auch ist es möglich, dass Eltern (z.B. geburts-)geschädigter Kinder diese nach außen abschotten (müssen), weil sie besonders infektanfällig sind, u.U. eine Atemstörung oder einen Lungenschaden etc. haben und somit zu den Hochrisikopersonen zählen. Wegen der Gefahr einer Ansteckung kommt dann ggf. der Pflegedienst nicht mehr ins Haus mit der Folge, dass die Eltern die Pflege über die Belastungsgrenze hinaus leisten müssen.

Diese Folgen wären dann vollständig vom Schädiger zu tragen. Bezüglich einer Abfindungsvereinbarung könnte es zu einer begründeten Erhöhung der Schadenersatzforderung kommen. Allerdings sollte man auch insoweit davon ausgehen, dass es sich in der Regel um Ausnahmefälle handeln würde und zudem dieser Zustand lediglich vorübergehend andauern würde, nämlich bis zum Ende des wegen Corona bestehenden Ausnahmezustandes oder dem Zeitpunkt, ab dem ein Impfstoff zur Verfügung steht. Es ist dennoch bei einer Abfindung auf jeden Fall im Einzelfall auf ein bestehendes Risiko einer möglichen dauerhaften Verschlimmerung zu achten.

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